Verwaltung

Gesetz zum Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifendem Dienstherrenwechsel

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„Ein modernes Dienst- und Versorgungsrecht ist Grundvoraussetzung für eine leistungsfähige Verwaltung. Die Föderalismusreform gab den Ländern die Möglichkeit maßgeschneiderte Lösungen für ihre Beschäftigten zu schaffen. Da die Länder neben dem Dienstrecht auch für die Versorgung ihrer Beamtinnen und Beamten zuständig sind und individuelle Regelungen treffen, gilt es auch künftig die bundesweite Mobilität der Beschäftigten zu sichern. Hierzu haben sich alle 16 Länder und der Bund auf einen Staatsvertrag verständigt. Mit dem Staatsvertrag wird die Frage der Versorgungslastenteilung bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechsel geregelt.“ Dies sagte Finanzstaatssekretär Dr. Stefan Scheffold anlässlich der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zum Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag am Mittwoch (9. Juni 2010) im Landtag von Baden-Württemberg.

Durch den Staatsvertrag werde die Teilung der Versorgungslasten bei einem Dienstherrenwechsel auf eine neue Basis gestellt. Bisher habe der ausgleichpflichtige Dienstherr erst im Versorgungsfall, d.h. bei der Pensionierung des Beschäftigten, an den aufnehmenden Dienstherrn zahlen müssen. Künftig leiste er hingegen unmittelbar im Anschluss an den Dienstherrenwechsel eine pauschalierte Einmalzahlung an den neuen Dienstherrn. Bei mehreren Wechseln finde das Verfahren entsprechende Anwendung. Dadurch werde das Verfahren vereinfacht, so der Finanzstaatssekretär.

Die Einmalzahlung berechne sich nach den beim abgebenden Dienstherrn zurückgelegten Dienstzeiten, den dort bezogenen ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und einem vom Lebensalter abhängigen Bemessungssatz. An dem Erfordernis der Zustimmung des abgebenden Dienstherrn zum Dienstherrenwechsel werde zur Vermeidung von einseitigen Ernennungen festgehalten. Eine Verweigerung der Zustimmung sei aber nur aus dienstlichen Gründen zulässig, fiskalische Erwägungen dürften nicht herangezogen werden. Für Fälle des landesinternen Dienstherrenwechsels seien nun entsprechende Regelungen zu schaffen, welche die Durchführung der Abfindungslösung auch hier ermöglichten, unterstrich Dr. Scheffold.

„Baden-Württemberg befindet sich mit seinem Zustimmungsgesetz im Geleitzug mit den anderen Ländern und dem Bund. Auch dort laufen derzeit parallel die Ratifizierungsverfahren. Insgesamt bleibt festzustellen, dass mit dem Staatsvertrag zur Versorgungslastenteilung die bundesweite Mobilität der Beschäftigten sichergestellt, Kostentransparenz bei der Versorgung erhöht und das Thema der Verwaltungsvereinfachung vorangebracht werden,“ sagte Finanzstaatssekretär Dr. Scheffold abschließend.

Quelle:

Finanzministerium Baden-Württemberg

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