Besoldung

Gesetz zur Integration der Sonderzahlungen und zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2008 im Landtag

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„Mit der Integration der Sonderzahlungen der Beamten und Versorgungsempfänger in die Grundgehälter und der linearen Anpassung der Besoldung und Versorgung werden alle Maßnahmen realisiert, auf die sich das Land mit dem Beamtenbund und dem Deutschen Gewerkschaftsbund verständigt hat. Dabei nutzen wir die neuen Gesetzgebungskompetenzen des Landes für die Regelung der Besoldung und Versorgung der Landes- und Kommunalbeamten, die wir durch die erste Stufe der Föderalismusreform erhalten haben.“ Dies sagte Finanzstaatssekretär Gundolf Fleischer bei der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs am Donnerstag (11. Oktober 2007) im Stuttgarter Landtag.

Nach dem Gesetzentwurf werden die Sonderzahlungen zum 1. Januar 2008 in Höhe von 4,17 Prozent der monatlichen Bezüge in die Besoldung integriert und so zum Bestandteil des monatlichen Grundgehalts der Beamten und Richter. Bei den Pensionären werden die Sonderzahlungen in Höhe von 2,5 Prozent pro Monat Bestandteil der Versorgungsbezüge.

Die Besoldung und Versorgung wird ab 1. Januar 2008 für alle Beamten, Richter und Versorgungsempfänger um 1,5 Prozent linear angepasst. Darüber hinaus wird im Laufe des Jahres eine weitere Anpassung von 1,4 Prozent vorgenommen. Diese wird für die Beamten und Pensionäre in den unteren und mittleren Besoldungsgruppen zum 1. August wirksam. Für die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger ab Besoldungsgruppe A 10 aufwärts erfolgt die zweite Stufe der Anpassung zum 1. November 2008. „Mit dieser Staffelung werden wir sozialen Gesichtspunkten gerecht. Im Übrigen entspricht die lineare Erhöhung von insgesamt 2,9 Prozent im Umfang den tarifvertraglich vereinbarten Erhöhungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes“, erläuterte der Staatssekretär.

„Mit der Umsetzung der Vereinbarung mit dem Beamtenbund und dem Deutschen Gewerkschaftsbund zeigt das Land, dass es gegenüber den Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern ein verlässlicher Partner ist“, so Fleischer. Die dadurch entstehenden Mehrausgaben des Landes, im Jahr 2008 174 Millionen Euro, seien im Staatshaushaltsplan 2008 und für die Folgejahre in der Mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt. Bei den Kommunen sei 2008 mit Mehrausgaben von rund 27 Millionen Euro zu rechnen. „Die stufenweise Erhöhung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2008 ist ausgewogen, angemessen und berücksichtigt ausreichend soziale Gesichtspunkte bei den unteren und mittleren Einkommensgruppen“, sagte Finanzstaatssekretär Gundolf Fleischer abschließend.

Quelle:

Finanzministerium

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