Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im Recht des Öffentlichen Dienstes

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Der Koalitionsvertrag zwischen den GRÜNEN und der SPD Baden-Württemberg sieht vor, Beamtinnen und Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft in dienstrechtlichen Fragen künftig in vollem Umfang ihren verheirateten Kolleginnen und Kollegen gleichzustellen. Mit dem nun vorgelegten Gesetzesentwurf zieht die neue Landesregierung endlich mit dem Bund und allen anderen Bundesländern gleich. Die neue Landesregierung will Baden-Württemberg ein neues, toleranteres Gesicht geben und respektvoll und weltoffen handeln.

Dr. Nils Schmid: "Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist in den ersten 100 Tagen dafür zu sorgen, dass die Beamtinnen und Beamten unseres Landes nicht nur die gleichen Pflichten sondern auch im vollen Umfang die gleichen Rechte haben."

Die Gleichstellung soll rückwirkend ab dem Inkrafttreten des Dienstrechtsreformgesetzes am 1. Januar 2011 erfolgen, darüber hinaus auf Antrag ab dem 1. Januar 2009. Die sich durch den Gesetzesentwurf ergebenden Änderungen umfassen den Besoldungs-, Versorgungs-, Reisekosten- und Beihilfebereich. Als Beispiele sind die Berücksichtigung von eingetragenen Lebenspartnern, sowie deren Eltern als nahe Verwandte bei den Pflegezeiten, die Einbeziehung der eingetragenen Lebenspartner in die Regelungen der Hinterbliebenenversorgung, der familienrechtliche Versorgungsausgleich bei den Versorgungsbezügen, die Unfallfürsorge und der versorgungsrechtliche Familien- und Kinderzuschlag zu nennen.

Der Gesetzesentwurf umfasst außerdem weitere, im Wesentlichen klarstellende und redaktionelle Änderungen des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg, des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg und des Versorgungsgesetzes.

Mit dem Gesetzesentwurf setzt die Landesregierung den ersten Teil des Ziels "Gleiche Pflichten - gleiche Rechte" um. Baden Württemberg soll zukünftig ein Vorreiter für Offenheit und Vielfalt werden.

Quelle:

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg

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