Steuern

Gleichstellung von Lebenspartnern im Kirchensteuerrecht

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Der Ministerrat hat heute Änderungen zum Kirchensteuergesetz beschlossen. Danach werden künftig gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften im Kirchensteuerrecht mit der Ehe gleichgestellt. Die Vorteile des Splittingtarifs kommen den Lebenspartnern also auch bei der Festsetzung der Kirchensteuer zugute. Ihre Kirchensteuergesetze regeln die Bundesländer eigenständig.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts war bereits im letzten Jahr die Gleichstellung von Lebenspartnern mit der Ehe im Einkommensteuerrecht umgesetzt worden. Dem folgt nun die Änderung des Kirchensteuergesetzes nach.

"Die Gleichbehandlung von Lebenspartnerschaften auch im Kirchensteuerrecht ist Ausdruck von Offenheit und Vielfalt in unserer Gesellschaft. Es ist ein weiterer Schritt zur umfassenden Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern," so der Minister für Finanzen und Wirtschaft.

Darüber hinaus wird durch die Neuregelung das Kirchensteuerabzugsverfahren vereinfacht. Künftig können die Kapitalerträge ohne Antrag des Steuerpflichtigen nicht nur bezüglich der Einkommensteuer, sondern auch hinsichtlich der Kirchensteuer abgeltend besteuert werden. Zu diesem Zweck wird den Banken und Versicherungen ohne die Nennung der konkreten Konfession mitgeteilt, ob Kirchensteuer einzubehalten ist.

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