„Die kommunalen Unternehmen in Baden-Württemberg leisten einen wichtigen Beitrag zur qualitativ hochwertigen Daseinsvorsorge in unseren Städten und Gemeinden. Durch zuverlässige Gas-, Wasser- und Stromversorgung sowie regelmäßige und pünktliche Abfuhr und Entsorgung des Abfalls garantieren sie die hohe Lebensqualität in Deutschland und auch hier in Baden-Württemberg. Hierfür gebührt ihnen unser Dank.“ Dies sagte Finanzstaatssekretär Dr. Stefan Scheffold am Freitag (07. Mai 2010) bei der Hauptversammlung des Verbandes kommunaler Unternehmen Baden-Württemberg in Nürtingen.
Der Finanzstaatssekretär ging im Folgenden auf die Lage der Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden ein. Diese befänden sich infolge der tiefen weltweiten Rezession in einer äußerst schwierigen Lage. Die negative Entwicklung der Kommunalfinanzen mache auch vor Baden-Württemberg nicht halt. „Obwohl die Finanzkraft unserer Kommunen im Vergleich zu anderen Bundesländern traditionell einen Spitzenplatz einnimmt, ist ein Steuerrückgang von 14,5 Prozent im letzten Jahr auch hier nur schwer zu bewältigen. Besonders stark war der Einbruch bei der Gewerbesteuer. Ein Minus von 24,7 Prozent zeigt deutlich die Schwankungsanfälligkeit dieser Einnahmequelle. Unsere Kommunen brauchen mehr Planungssicherheit. Es müssen daher Lösungen gefunden werden, um deren Einnahmen zu verstetigen. Der Bund hat jüngst eine Gemeindefinanzkommission eingesetzt, die Vorschläge zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung erarbeiten und bewerten soll. Baden-Württemberg wird sich aktiv in die Arbeit dieser Kommission einbringen. Wir werden auf die kommunalen Interessen hinweisen und setzen auf den Dialog. Die enge Partnerschaft zwischen dem Land und den Kommunen wird fortgesetzt, denn sie ist feste Grundlage einer erfolgreichen Politik in Baden-Württemberg“, betonte Dr. Scheffold.
Die Erfüllung kommunaler Aufgaben, insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge, erfolge zunehmend in privatrechtlichen Rechtsformen, fuhr der Staatssekretär fort. Dabei müsse ein Ausgleich zwischen kommunaler Aufgabenerfüllung mittels privatrechtlicher Rechtsformen und privaten Wirtschaftsunternehmen gefunden werden. Dieses Spannungsfeld werde auch stark durch das europäische Recht geprägt. Die Europäische Union habe zwar keine Kompetenz zur umfassenden Regelung der Daseinsvorsorge. Das Binnenmarkt- und Wettbewerbsrecht gebe ihr jedoch diesbezügliche Gestaltungsmöglichkeiten. Auf europäischer Ebene seien derzeit Entwicklungen erkennbar, wonach die Möglichkeiten zur privatrechtlichen Gestaltung kommunaler Aufgaben eher geringer werden dürften. Um dies aufzuhalten, werden wir uns dafür einsetzen, die Vorzüge des 'deutschen Modells' der öffentlichen Aufgabenwahrnehmung in Brüssel noch stärker zur Geltung zu bringen. Ziel sollte es sein, den bestehenden nationalen Gestaltungsraum der EU-Mitglieder im Bereich der Daseinsvorsorge zu erhalten und weitere Beschränkungen zu verhindern. Dabei gehe es nicht darum, die Gemeinden vor unternehmerischer Konkurrenz zu schützen. Vielmehr müssten die spezifischen Potentiale der Kommunalwirtschaft erhalten bleiben, auch soweit sie sich privatrechtlicher Rechtsformen bedienten.
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg