„Das neue Blockheizkraftwerk im Landeskriminalamt ist ein Leuchtturmprojekt des Impulsprogramms 'Klimaschutz' der Landesregierung. Für dessen Bau haben wir 1,35 Millionen Euro investiert. Durch das neue Blockheizkraftwerk sparen wir 125 Tonnen an CO2-Emissionen im Jahr ein. Gleichzeitig senken wir die Energiekosten jährlich um rund 250.000 Euro. Mittels eines innovativen Energiekonzeptes wird das Blockheizkraftwerk nicht nur die Räume des Landeskriminalamtes mit Strom, Wärme und teilweise Kälte versorgen, sondern auch die des Landesamts für Verfassungsschutz und die der Staatlichen Münze beheizen.“ Dies sagte Finanzstaatssekretär Dr. Stefan Scheffold am Montag (17. Mai 2010) anlässlich der Einweihung des neuen Blockheizkraftwerks im Landeskriminalamt in Stuttgart.
Das Blockheizkraftwerk besitze eine Heizleistung von 485 Kilowatt, fuhr der Staatssekretär fort. Gleichzeitig werde als Koppelprodukt Strom für den Eigenbedarf erzeugt. Im Sommer werde die bei der Stromerzeugung abfallende Wärme über eine Absorptionskältemaschine insbesondere zur Kühlung des Rechenzentrums im Landeskriminalamt genutzt. Hierdurch erreiche die Anlage in sogenannter Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung einen sehr hohen Wirkungsgrad. „Mit diesem äußerst effektiven Energiekonzept für gleich drei Landeseinrichtungen setzen wir Maßstäbe in der Energieversorgung unserer Gebäude,“ betonte Dr. Scheffold.
Im Rahmen des Impulsprogramms 'Klimaschutz' seien in den letzten beiden Jahren landesweit 17 energetische Vorhaben für zusätzlich über 10 Millionen Euro realisiert worden. Dadurch würden die CO2-Emissionen um 2.500 Tonnen und die Energiekosten um 1,2 Millionen Euro jährlich gesenkt. „Bis zum Jahr 2030 wollen wir die CO2-Emissionen der Landesimmobilien um 43 Prozent gegenüber 1990 senken. Allein im Rahmen der Konjunkturpakete haben wir daher 90 Millionen Euro für energetische Maßnahmen bereitgestellt. Zudem investiert das Land durchschnittlich rund 340 Millionen Euro im Jahr in die Sanierung und Renovierung von Landesgebäuden“, teilte der Finanzstaatssekretär abschließend mit.
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg