Haushalt

Kabinett beschließt Eckpunkte für den Entwurf des Doppelhaushalts 2020/2021

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Foto: Staatsministerium Baden-Württemberg

Die Landesregierung hat die Eckpunkte für den Doppelhaushalt 2020/2021 beschlossen. Es wird der erste Haushalt des Landes sein, für den die grundgesetzlich verankerte Schuldenbremse gilt. Das bedeutet, dass keine neuen Schulden aufgenommen werden dürfen.

„Baden-Württemberg ist ein starkes Land - und das soll es auch bleiben. Deshalb werden wir in den kommenden beiden Jahren in wichtige Zukunftsfelder investieren“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann am Mittwoch (3. Juli) in Stuttgart. „Die Zukunftsinvestitionen gehen mit der weiteren Konsolidierung des Haushalts und klaren Prioritäten einher. Was bringt unser Land voran? Was macht es noch zukunftsfester? Bei der Haushaltsaufstellung werden wir genau abwägen müssen. Denn die Konjunktur hat sich abgekühlt - und damit sind die Prognosen für künftige Steuereinnahmen abgesenkt worden.“

Nach den Eckpunkten stehen im kommenden Doppelhaushalt 2020 und 2021 jeweils 150 Millionen Euro für strukturelle, also wiederkehrende Mehrausgaben zur Verfügung. Hinzu kommen 250 Millionen Euro je Jahr für einmalige Mehrausgaben. Für Mehrausgaben, die sich vor allem aus bundesgesetzlichen Verpflichtungen ergeben und damit zwangsläufig sind, wird ein Korridor von 100 Millionen Euro jährlich eingeplant.

„Wir haben die guten Jahre genutzt und unseren Haushalt wetterfest gemacht. Dazu gehört, dass wir vorausschauend geplant haben“, stellte Finanzministerin Sitzmann fest. Für einen großen Teil der strukturellen und einmaligen Mehrausgaben sei in der mittelfristigen Finanzplanung bereits Vorsorge getroffen worden.

In der mittelfristigen Finanzplanung besteht für 2020 und 2021 noch ein haushaltswirtschaftlicher Handlungsbedarf, das ist eine Lücke zwischen erwarteten Einnahmen und Ausgaben. Mit der Mai-Steuerschätzung mussten die Erwartungen an die Steuereinnahmen in den kommenden Jahren heruntergeschraubt werden, was im Gegenzug den Handlungsbedarf erhöht hat. Lag er zuvor bei 716 Millionen Euro (207 Millionen Euro im Jahr 2020; 509 Millionen Euro im Jahr 2021), kamen mit der Steuerschätzung 1,2 Milliarden Euro hinzu: 2020 wird das Land voraussichtlich 603 Millionen Euro weniger Steuern einnehmen als bislang angenommen, 2021 sind es 606 Millionen Euro weniger.

Für den Haushalt 2020/2021 muss die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben geschlossen werden. Weniger stark steigende Steuereinnahmen und ein bestehender Deckungsbedarf entsprechend der mittelfristigen Finanzplanung sowie Mehranforderungen der Ressorts stehen dabei der getroffenen Vorsorge, Konsolidierungsmaßnahmen und einmaligen Überschüssen gegenüber. Die Konsolidierungsmittel werden von den Ressorts gemeinsam erbracht.

Weitere Informationen

Die Eckpunkte für den Doppelhaushalt 2020/2021 sind die Grundlage für den Entwurf eines Staatshaushaltsplans, den das Ministerium für Finanzen erstellt und über den die Landesregierung im Herbst befindet. Anschließend erfolgt die Beratung im Landtag.

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