Das Kabinett hat heute die Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Neuen Steuerungsinstrumente (NSI) beschlossen. Ziel der Neuausrichtung soll sein, die Eigenverantwortung der Ressorts zu stärken, den Aufwand für NSI zu verringern und ihre Akzeptanz bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verbessern. „Die betriebswirtschaftliche Steuerung ist ein wesentlicher Bestandteil einer modernen Verwaltung, die bürgerfreundliches, aber auch kostenorientiertes Handeln im Fokus hat. Die Verwaltung ist verpflichtet, möglichst wirtschaftlich mit den Steuergeldern umzugehen. Daher haben auch der Bund und die anderen Länder sich mit solchen Systemen beschäftigt und schon teilweise eingeführt. Dieses Instrumentarium wird also in Zukunft nicht mehr aus der Verwaltung wegzudenken sein.“ Dies sagte Finanzminister Gerhard Stratthaus am Dienstag (3. April 2007) in Donaueschingen.
Insbesondere die Kosten- und Leistungsrechnung stelle ein wichtiges Informationsinstrumentarium zur Identifizierung von Einsparpotenzialen und zur Kontrolle der effektiven Umsetzung beschlossener Einsparprogramme dar, so Stratthaus weiter. Diese Kosten- und Wirkungsinformationen würden Basis jeglicher Effizienzbeurteilungen. Mit dem Haushaltsmanagementsystem, der Anlagenbuchhaltung sowie zum Beispiel dem Abgeordneteninformationssystem, das das Parlament sehr positiv aufgenommen habe, seien auch schon erste Elemente von NSI erfolgreich realisiert worden. Entscheidend sei darüber hinaus, so der Finanzminister, dass alle Ressorts NSI anwenden. „Nur so gelingt es, einen Blick auf die gesamte Landesverwaltung zu erhalten, um dann entsprechend steuern zu können.“ NSI bilde künftig eine Grundlage für Entscheidungen der Landesregierung oder auch der Haushaltsstrukturkommission. Die Verantwortlichkeit der Minister für ihren jeweiligen Fachbereich und das Ressortprinzip würden die Notwendigkeit einer übergreifenden Steuerung nicht ausschließen.
Die Erfahrungen aus dem Praxisbetrieb der NSI als auch der Bericht des Rechnungshofs werden in deren Weiterentwicklung einfließen. Die wesentlichen Neuerungen sind:
- Steuerungsnutzen verbessern
Zukünftig soll sich der Darstellungsumfang stärker an den jeweiligen Steuerungspotenzialen der Produkte orientieren. Im Ergebnis wird eine unterschiedliche Detaillierung der einzelnen Fachbereiche entstehen.
- Betriebswirtschaftliche Informationen besser einbeziehen
Bei allen haushaltsrelevanten Entscheidungen sollen künftig von den Beteiligten auch die betriebswirtschaftlichen Informationen, insbesondere aus der Kosten- und Leistungsrechnung herangezogen werden.
- Verantwortungsspielräume der Ressorts werden vergrößert
Die Fachprodukte sollen durch die Ressorts mit dem Ziel einer Erhöhung der Steuerungsrelevanz überprüft und angepasst werden. Verantwortlich für die Daten sind die Ressorts. Sie entscheiden auch über die Notwendigkeit der Zeitaufschriebe durch die einzelnen Bediensteten.
- Fördercontrolling
Ein umfangreicher Teil der Ausgaben des Landeshaushalts (rund 3,5 Milliarden Euro) ist durch Förderprogramme gebunden. Diese sollen regelmäßig auf ihre Notwendigkeit und Wirksamkeit überprüft werden. Auch in diesem Bereich können die Ressorts in eigener Zuständigkeit entscheiden, nach welcher Methode die Personalkosten den einzelnen Förderprogrammen zugeordnet werden.
Quelle:
Finanzministerium