Steuern

Keine Vorzugsbehandlung für Einkommensmillionäre

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„Nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofs werden in Baden-Württemberg rund 60 Prozent der Steuerfälle von Einkommensmillionären durch die Außenprüfung der Finanzämter abgedeckt. Die restlichen 40 Prozent der Fälle werden vom Innendienst der Finanzämter als Intensivprüfungsfälle behandelt. Berichte über eine angebliche Schonung oder gar Sonderbehandlung von Einkommensmillionären entbehren deshalb jeder Grundlage.“ Dies sagte Finanzminister Gerhard Stratthaus am Mittwoch (15. November 2006) in Stuttgart.

Anlässlich der Mitteilung des Bundesrechnungshofs werde von verschiedenen Seiten behauptet, bei den Zahlerländern im Länderfinanzausgleich bestehe kein Interesse an Mehreinnahmen. Diese Behauptung sei nicht neu und unverändert falsch. Der Blick auf die hohe Prüfdichte in Baden-Württemberg widerlege dies eindrucksvoll. Es sei zwar richtig, dass die Ausgleichsysteme zu einer gewissen Nivellierung von Mehreinnahmen führten, doch gelte dies auch für die Empfängerländer. Durch die Reduzierung der Ausgleichszahlungen bleibe dort von Mehreinnahmen zum Teil sogar erheblich weniger übrig, erläuterte Stratthaus.

„Wohlhabende Bürger zahlen in Baden-Württemberg in sehr erheblichem Umfang Steuern. Repräsentative Erhebungen bei verschiedenen Finanzämtern im Land haben ergeben, dass bei dieser Bevölkerungsgruppe trotz aller Steuersparmöglichkeiten eine überdurchschnittliche effektive Steuerbelastung besteht“, so Stratthaus. Auch dürfe man nicht vergessen, dass bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit, etwa bei Führungskräften aus der Wirtschaft, ein Lohnsteuerabzug an der Quelle mit einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent durchgeführt werde. Darüber hinaus sei zu beachten, dass nach der geltenden bundesgesetzlichen Regelung in der Abgabenordnung eine Außenprüfung bei Privatpersonen nicht ohne konkreten Anlass durchgeführt werden dürfe. Hier unterscheide sich die Rechtslage von den Regelungen für Gewerbetreibende. „Fest steht, dass wir in Baden-Württemberg für eine gerechte Besteuerung aller Bürger sorgen. Aber auch die Wohlhabenden unter uns haben Anspruch auf ein Besteuerungsverfahren nach den geltenden Gesetzen“, betonte Stratthaus.

„Die Erhebungen des Bundesrechnungshofs untermauern einmal mehr die Spitzenstellung der Steuerverwaltung des Landes. Den Versuchen, die Ergebnisse des Rechnungshofs als Argumentation für ein umfassendes Weisungsrecht des Bundes oder gar für eine Bundessteuerverwaltung zu instrumentalisieren, erteilen wir eine klare Absage. Gerade Baden-Württemberg zeigt, dass die Landesfinanzverwaltung ihre Aufgaben in hervorragender Weise bewältigt“, sagte Finanzminister Gerhard Stratthaus abschließend.

Quelle:

Finanzministerium

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