Steuern

Keine Vorzugsbehandlung für Einkommensmillionäre

Berechne Lesezeit
  • Teilen

„Nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofs werden in Baden-Württemberg rund 60 Prozent der Steuerfälle von Einkommensmillionären durch die Außenprüfung der Finanzämter abgedeckt. Die restlichen 40 Prozent der Fälle werden vom Innendienst der Finanzämter als Intensivprüfungsfälle behandelt. Berichte über eine angebliche Schonung oder gar Sonderbehandlung von Einkommensmillionären entbehren deshalb jeder Grundlage.“ Dies sagte Finanzminister Gerhard Stratthaus am Mittwoch (15. November 2006) in Stuttgart.

Anlässlich der Mitteilung des Bundesrechnungshofs werde von verschiedenen Seiten behauptet, bei den Zahlerländern im Länderfinanzausgleich bestehe kein Interesse an Mehreinnahmen. Diese Behauptung sei nicht neu und unverändert falsch. Der Blick auf die hohe Prüfdichte in Baden-Württemberg widerlege dies eindrucksvoll. Es sei zwar richtig, dass die Ausgleichsysteme zu einer gewissen Nivellierung von Mehreinnahmen führten, doch gelte dies auch für die Empfängerländer. Durch die Reduzierung der Ausgleichszahlungen bleibe dort von Mehreinnahmen zum Teil sogar erheblich weniger übrig, erläuterte Stratthaus.

„Wohlhabende Bürger zahlen in Baden-Württemberg in sehr erheblichem Umfang Steuern. Repräsentative Erhebungen bei verschiedenen Finanzämtern im Land haben ergeben, dass bei dieser Bevölkerungsgruppe trotz aller Steuersparmöglichkeiten eine überdurchschnittliche effektive Steuerbelastung besteht“, so Stratthaus. Auch dürfe man nicht vergessen, dass bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit, etwa bei Führungskräften aus der Wirtschaft, ein Lohnsteuerabzug an der Quelle mit einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent durchgeführt werde. Darüber hinaus sei zu beachten, dass nach der geltenden bundesgesetzlichen Regelung in der Abgabenordnung eine Außenprüfung bei Privatpersonen nicht ohne konkreten Anlass durchgeführt werden dürfe. Hier unterscheide sich die Rechtslage von den Regelungen für Gewerbetreibende. „Fest steht, dass wir in Baden-Württemberg für eine gerechte Besteuerung aller Bürger sorgen. Aber auch die Wohlhabenden unter uns haben Anspruch auf ein Besteuerungsverfahren nach den geltenden Gesetzen“, betonte Stratthaus.

„Die Erhebungen des Bundesrechnungshofs untermauern einmal mehr die Spitzenstellung der Steuerverwaltung des Landes. Den Versuchen, die Ergebnisse des Rechnungshofs als Argumentation für ein umfassendes Weisungsrecht des Bundes oder gar für eine Bundessteuerverwaltung zu instrumentalisieren, erteilen wir eine klare Absage. Gerade Baden-Württemberg zeigt, dass die Landesfinanzverwaltung ihre Aufgaben in hervorragender Weise bewältigt“, sagte Finanzminister Gerhard Stratthaus abschließend.

Quelle:

Finanzministerium

Weitere Meldungen

Historische Schwarz-Weiß-Aufnahme von Matthias Erzberger, sitzend an einem Schreibtisch mit Aktenstapel, aufgenommen in einem Innenraum. Foto aus dem Bundesarchiv.
Rede

Steuerreform als Staatsreform – Matthias Erzbergers Vermächtnis

Green Bond BW
Green Bond BW

Fünfter Green Bond: Land steigert Volumen erneut

Porträt von Diana Marquardt, neue Amtsleiterin des Amts Ulm von Vermögen und Bau Baden-Württemberg (links), und Simon Schneider, neuer Amtsleiter des Staatlichen Hochbauamts Ulm im Bundesbau Baden-Württemberg (rechts), aufgenommen in Ulm.
Personal

Neue Leitungen bei Vermögen und Bau Ulm und beim Staatlichen Hochbauamt Ulm

Podcast

Was muss sich in der Steuerverwaltung ändern, Florian Köbler?

Außenansicht Polizeireviers in Horb am Neckar
Vermögen und Bau

Feierliche Übergabe des Polizeireviers in Horb am Neckar

Baubeginn Visualisierung des Stalls Domäne Hochburg
Vermögen und Bau

Neuer Milch- und Jungviehstall für die Staatsdomäne Hochburg Emmendingen

Screenshot vom Digitaler Geschäftsbericht 2024 der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg
Digitaler Geschäftsbericht

Geschäftsbericht 2024 von Vermögen und Bau Baden-Württemberg ist online

Ökostrom Photovoltaikanlage

Land bei Strombeschaffung für 2025 Spitze im Bundesvergleich

Oberfinanzpräsident Bernd Kraft (links) und Finanzstaatsekretärin Gisela Splett (rechts)
Steuern

Bilanz der Steuerverwaltung 2024: Erfolgreiches Vorgehen gegen Steuerbetrug

Finanzamtsgebäude Balingen
Amtsleiterwechsel

Neue Leiterin des Finanzamts Balingen

Visualisierung des fünften Bauabschnitt der Sanierung des Bildungs- und Beratungszentrums für Hörgeschädigte
Vermögen und Bau

Sanierung des Bildungs- und Beratungszentrums für Hörgeschädigte

Podcast

Wie retten wir das Vertrauen in Politik und Staat, Hendrik Wieduwilt?

Luftaufnahme des neuen Büro- und Laborgebäudes der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) in Karlsruhe mit begrünten Dachflächen und Photovoltaikanlagen, umgeben von weiteren Bürogebäuden und Grünflächen.
Hochbau

Neues Büro- und Laborgebäude für die Landesanstalt für Umwelt

Leere Holzstühle in einem Klassenzimmer, unscharfe grüne Tafel im Hintergrund.
Haushalt

Lehrerstellen falsch ausgewiesen

Eröffnung der Amur-Tiger-Anlage
Vermögen und Bau

Eröffnung der neuen Anlage für Amur-Tiger in der Wilhelma