Finanzpolitik

Konsolidierungsbedarf der Länder von 30 Milliarden Euro und des Bundes von 44 Milliarden Euro auf dem Weg zu ausgeglichenen Haushalten

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„Durch die Schuldenbremse des Grundgesetzes müssen die Länder ihre Finanzierungsdefizite bis 2020 auf Null fahren. Gleiches gilt für den Bund bereits bis 2016. Ab diesem Zeitpunkten dürfen grundsätzlich keine neuen Schulden mehr aufgenommen werden. Diese Weichenstellung wirft schon jetzt ihren Schatten voraus, denn die derzeitigen Deckungslücken der öffentlichen Haushalte sind enorm. Betrachtet man die zuletzt veröffentlichten Zahlen des Stabilitätsrats, besteht bei allen Länderhaushalten ein Konsolidierungsbedarf in Höhe von rund 30 Milliarden Euro. Beim Bund sind es etwa 44 Milliarden Euro. Dies entspricht im Durchschnitt 11 Prozent der Ausgaben der 16 Länderhaushalte." Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Freitag (28. Januar 2011) in Stuttgart.

Für die sogenannten Konsolidierungsländer, d.h. Länder, die finanzielle Hilfen auf dem Weg zur Schuldenbremse erhalten, wie beispielsweise Berlin, bedeute dies eine Notwendigkeit zur Reduzierung der Ausgaben um rund 12 Prozent, für Bremen um 23 Prozent, für Schleswig-Holstein um 18 Prozent und für das Saarland um 20 Prozent, so Stächele. „Trotz steigender Steuereinnahmen aufgrund der guten konjunkturellen Entwicklung werden wir nicht um grundlegende finanzpolitische Einschnitte umhin kommen. Haushaltskonsolidierung kann nicht allein mit Wirtschaftswachstum bestritten werden." Gerade die Großzügigkeit mancher Nehmerländer werde denen zum Bumerang. Auch Baden-Württemberg müsse zur Erreichung der Netto-Null in den nächsten Jahren etwa 5 Prozent seiner Ausgaben zurückführen. Das sind mehr als 1,5 Milliarden Euro aus den laufenden Jahresausgaben. „Das 500-Millionen-Euro-Sparpaket ist hier ein erster und konsequenter Aufschlag. Aber die Reise wird weitergehen müssen", so Stächele.

Baden-Württemberg habe zudem mit einem Schuldendeckel in der Landeshaushaltsordnung eine deutlich über die Schuldenbremse des Grundgesetzes hinausgehende Regelung getroffen. „Unser Ziel ist es ab 2014 nicht nur keine neuen Schulden zu machen, sondern ab 2015 Altschulden zu tilgen. Nach der mittelfristigen Finanzplanung des Landes werden wir so die Schulden aus 2010 und 2011, die zur Bewältigung der beispiellosen Wirtschaftskrise und zur Sicherung von Arbeitsplätzen aufnehmen mussten, wieder zurückzahlen", so Stächele.

„Eine nachhaltige und schuldenfreie Finanzpolitik in Deutschland ist eine moralische Pflicht. Die Konsolidierung der Staatsfinanzen ist nicht nur ‚lästiges Zukunftsprogramm’, sondern Verpflichtung gegenüber unseren Kindern und Kindeskindern." Zudem müsse als Konsequenz aus den jüngsten Erfahrungen Vorsorge für immer wiederkehrende Konjunktureinbrüche getroffen werden. Denn nur wer genügend vorsorge, könne künftige Konjunktureinbrüche durchstehen. Sprich mit Rücklagen Konjunkturprogramme stemmen und Arbeitsplätze sichern. „Wir brauchen eine finanzpolitische Kehrtwende, die aber bereits durch die Verankerung der Schuldbremse eingeleitet wurde", so der Finanzminister abschließend.

Quelle:

Finanzministerium Baden-Württemberg

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