Finanzpolitik

Konstituierende Sitzung des Stabilitätsrats

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„Wir befinden uns an einem Wendepunkt der staatlichen Finanzgeschichte. Für die Umsetzung der verfassungsrechtlich verankerten Schuldenbegrenzungsregelung wurden heute wichtige Weichen gestellt. Die gesamtstaatliche Verschuldung in Höhe von rund 1,8 Billionen Euro verdeutlicht die Fehlentwicklung in der Vergangenheit. Derzeit entfallen auf jeden Deutschen bereits über 20.000 Euro an Schulden. Angesichts dieser dramatischen Zahlen muss die heutige Akitvgeneration entschieden das Ruder herumreißen und ihre Sparanstrengungen weiter vorantreiben. Die zukünftigen Generationen dürfen nicht stetig mehr belastet werden. Die Probleme Griechenlands sollten uns eine Mahnung sein." Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Mittwoch (28. April 2010) anlässlich der konstituierenden Sitzung des Stabilitätsrats.

Im Rahmen der Sitzung seien neben der Geschäftsordnung des Rates, die Indikatoren und Schwellenwerte zur Bewertung und Überwachung der Haushaltssituation der Länder beschlossen worden. Die vier Indikatoren seien der Finanzierungssaldo, die Kreditfinanzierungsquote, die Zins-Steuer-Quote und der Schuldenstand. Für diese Indikatoren seien jeweils Schwellenwerte festgelegt worden. Dabei habe der Stabilitätsrat die Forderungen Baden-Württembergs nach niedrigen und damit strikteren Schwellenwerten weitgehend umgesetzt. „Es ist richtig, die Schwellenwerte nach strengen Maßstäben zu bestimmen. Nicht zuletzt die Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise hat alle öffentlichen Haushalte schwer belastet. Wenn in dieser Situation keine Warnlampen angehen, taugt das System nichts. Es darf bezüglich der Haushaltslage eines Landes keine trügerische Sicherheit erzeugt werden,“ so Stächele.

Ab Oktober 2010 würden die Indikatoren jährlich durch den Stabilitätsrat überprüft. Die Überschreitung der Schwellenwerte könne auf eine drohende Haushaltsnotlage hinweisen. Daneben werde die mittelfristige Haushaltsentwicklung jedes einzelnen Landes und des Bundes überprüft. Der Stabilitätsrat leite eine Prüfung zu der Frage ein, ob beim Bund oder in einem Land eine Haushaltsnotlage drohe, wenn bei der Mehrzahl der Kennziffern die Schwellenwerte überschritten seien oder die mittelfristige Haushaltsentwicklung eine negative Entwicklung aufzeige. Im Rahmen dieser Prüfung werde der jeweilige "Sünder" besonders unter die Lupe genommen, einer umfassenden Evaluation unterzogen und gegebenenfalls ein Sanierungsverfahren vereinbart. „Die Schuldenbremse wurde bewusst mit einem Frühwarnsystem ausgestattet. Dieses ermöglicht ein rechtzeitiges Gegensteuern und leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Haushaltspolitik,“ betonte der Finanzminister.

Quelle:

Finanzministerium Baden-Württemberg

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