Unternehmen/Steuern

Korrektur von unternehmensfeindlichen Steuervorschriften - Ausweitung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes

Berechne Lesezeit
  • Teilen

„Die anhaltende Wirtschaftskrise zwingt uns dazu, dass Unternehmensteuerrecht anzupassen. Steuervorschriften mit krisenverschärfenden Elementen müssen beseitigt oder zumindest zeitlich befristet ausgesetzt werden. Dies betrifft vor allem die Hindernisse bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit von notwendigen Finanzierungskosten und die Steuernachteile bei krisenbedingten Umstrukturierungen von Unternehmen. Zur Sicherung von Arbeitsplätzen hat sich die Mehrheit der Landesfinanzminister nach einem Vorstoß Baden-Württembergs im Finanzausschuss des Bundesrats dieser Linie angeschlossen. Dieser Entschluss muss noch vor der Wahl im Herbst gesetzlich umgesetzt werden. Ob man dies als drittes Konjunkturpaket bezeichnet, beschäftigt zwar derzeit einige, ist aber nebensächlich." Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Montag (20. April 2009) in Rastatt.

Werde die Eigentümerstruktur von Unternehmen verändert, bestehe die Gefahr, dass steuerliche Verlustverrechnungsmöglichkeiten verloren gehen. In der jetzigen Situation könne dies notwendige Umstrukturierungen von Unternehmen behindern und damit Arbeitsplätze gefährden, so Stächele. Durch diese sogenannte „Mantelkaufregelung" komme es bereits dann zu einem anteiligen Wegfall des Verlustabzugs, wenn mehr als 25 Prozent der Anteile an einer Kapitalgesellschaft von einem neuen Eigentümer erworben würden. Der Verlustabzug entfalle sogar ganz, wenn mehr als die Hälfte der Anteile überginge. „In der jetzigen Situation schießt diese Regelung über ihr Ziel, Missbrauch zu bekämpfen, weit hinaus," so Stächele. Den Bedürfnissen der Wirtschaft müsse durch eine Sanierungsklausel Rechnung getragen werden. Umstrukturierungen, die zum Erhalt und zur Stabilisierung von Betrieben führen, dürften keinesfalls steuerliche Nachteile zur Folge haben.

Gleiches gelte für die „Zinsschranke“. Diese Regelung führe gerade bei erhöhtem Finanzierungsbedarf bei gleichzeitig schrumpfenden Gewinnen dazu, dass Unternehmen in eine steuerliche Klemme gerieten. Zinsen für Darlehen seien nicht mehr steuerlich als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn sie 30 Prozent des Gewinns vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen überschritten. Dies sei nicht hinnehmbar. Hier müsse zumindest eine Freigrenze von 3 Millionen Euro geschaffen werden, bis zu der ein Unternehmen den Fremdfinanzierungsaufwand ohne Einschränkungen abziehen könne, so der Finanzminister.

In diesem Zusammenhang hob der Minister hervor, dass auch der Anwendungsbereich des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes zwingend überprüft werden müsse. „Das Hotel- und Gaststättengewerbe stellt nicht nur in Baden-Württemberg einen gewichtigen Wirtschaftsfaktor dar. Umsatzsteuerbedingte Wettbewerbsverzerrungen sind in unserem Land aufgrund der Grenzlage zu Frankreich, der Schweiz und Österreich nicht hinnehmbar. Bei allen steuerpolitischen Überlegungen darf aber der ausgeglichene Haushalt nicht aus den Augen verloren werden. Das Anliegen des Landes, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz im Beherbergungsgewerbe einzuführen, kam bereits in einem Bundesrats-Antrag im vergangenen Jahr zum Ausdruck. Insoweit wird ein entsprechender Antrag Bayerns mitgetragen. Ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz für das Gaststättengewerbe muss dagegen im Lichte der europäischen Entwicklungen beobachtet werden und in der nächsten Legislaturperiode Teil einer strukturellen Neuordnung und Überprüfung des Anwendungsbereichs des ermäßigten Umsatzsteuersatzes sein,“ sagte Finanzminister Stächele.

„Die Stärkung der Wirtschaft Baden-Württembergs ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Das Unternehmensteuerrecht muss von seinen krisenverschärfenden Elementen befreit werden. Damit werden steuerliche Hemmnisse für unsere Wirtschaft beseitigt und sinnvolle Veränderungen der Unternehmen, gerade auch zur Bekämpfung der gegenwärtigen Krise, erleichtert. Auch eine Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes führt zu einer Belebung in einzelnen Wirtschaftsbereichen. Wir werden hier nicht locker lassen und bundesweit für Veränderungen streiten. Wir sind auf einem guten Weg, da die Erkenntnis reift, dass das Steuerrecht gerade jetzt unternehmensfreundlicher gestaltet werden muss," betonte Finanzminister Stächele abschließend.

Quelle:

Finanzministerium

Weitere Meldungen

Historische Schwarz-Weiß-Aufnahme von Matthias Erzberger, sitzend an einem Schreibtisch mit Aktenstapel, aufgenommen in einem Innenraum. Foto aus dem Bundesarchiv.
Rede

Steuerreform als Staatsreform – Matthias Erzbergers Vermächtnis

Green Bond BW
Green Bond BW

Fünfter Green Bond: Land steigert Volumen erneut

Porträt von Diana Marquardt, neue Amtsleiterin des Amts Ulm von Vermögen und Bau Baden-Württemberg (links), und Simon Schneider, neuer Amtsleiter des Staatlichen Hochbauamts Ulm im Bundesbau Baden-Württemberg (rechts), aufgenommen in Ulm.
Personal

Neue Leitungen bei Vermögen und Bau Ulm und beim Staatlichen Hochbauamt Ulm

Podcast

Was muss sich in der Steuerverwaltung ändern, Florian Köbler?

Außenansicht Polizeireviers in Horb am Neckar
Vermögen und Bau

Feierliche Übergabe des Polizeireviers in Horb am Neckar

Baubeginn Visualisierung des Stalls Domäne Hochburg
Vermögen und Bau

Neuer Milch- und Jungviehstall für die Staatsdomäne Hochburg Emmendingen

Screenshot vom Digitaler Geschäftsbericht 2024 der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg
Digitaler Geschäftsbericht

Geschäftsbericht 2024 von Vermögen und Bau Baden-Württemberg ist online

Ökostrom Photovoltaikanlage

Land bei Strombeschaffung für 2025 Spitze im Bundesvergleich

Oberfinanzpräsident Bernd Kraft (links) und Finanzstaatsekretärin Gisela Splett (rechts)
Steuern

Bilanz der Steuerverwaltung 2024: Erfolgreiches Vorgehen gegen Steuerbetrug

Finanzamtsgebäude Balingen
Amtsleiterwechsel

Neue Leiterin des Finanzamts Balingen

Visualisierung des fünften Bauabschnitt der Sanierung des Bildungs- und Beratungszentrums für Hörgeschädigte
Vermögen und Bau

Sanierung des Bildungs- und Beratungszentrums für Hörgeschädigte

Podcast

Wie retten wir das Vertrauen in Politik und Staat, Hendrik Wieduwilt?

Luftaufnahme des neuen Büro- und Laborgebäudes der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) in Karlsruhe mit begrünten Dachflächen und Photovoltaikanlagen, umgeben von weiteren Bürogebäuden und Grünflächen.
Hochbau

Neues Büro- und Laborgebäude für die Landesanstalt für Umwelt

Leere Holzstühle in einem Klassenzimmer, unscharfe grüne Tafel im Hintergrund.
Haushalt

Lehrerstellen falsch ausgewiesen

Eröffnung der Amur-Tiger-Anlage
Vermögen und Bau

Eröffnung der neuen Anlage für Amur-Tiger in der Wilhelma