Unternehmen/Steuern

Korrektur von unternehmensfeindlichen Steuervorschriften - Ausweitung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes

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„Die anhaltende Wirtschaftskrise zwingt uns dazu, dass Unternehmensteuerrecht anzupassen. Steuervorschriften mit krisenverschärfenden Elementen müssen beseitigt oder zumindest zeitlich befristet ausgesetzt werden. Dies betrifft vor allem die Hindernisse bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit von notwendigen Finanzierungskosten und die Steuernachteile bei krisenbedingten Umstrukturierungen von Unternehmen. Zur Sicherung von Arbeitsplätzen hat sich die Mehrheit der Landesfinanzminister nach einem Vorstoß Baden-Württembergs im Finanzausschuss des Bundesrats dieser Linie angeschlossen. Dieser Entschluss muss noch vor der Wahl im Herbst gesetzlich umgesetzt werden. Ob man dies als drittes Konjunkturpaket bezeichnet, beschäftigt zwar derzeit einige, ist aber nebensächlich." Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Montag (20. April 2009) in Rastatt.

Werde die Eigentümerstruktur von Unternehmen verändert, bestehe die Gefahr, dass steuerliche Verlustverrechnungsmöglichkeiten verloren gehen. In der jetzigen Situation könne dies notwendige Umstrukturierungen von Unternehmen behindern und damit Arbeitsplätze gefährden, so Stächele. Durch diese sogenannte „Mantelkaufregelung" komme es bereits dann zu einem anteiligen Wegfall des Verlustabzugs, wenn mehr als 25 Prozent der Anteile an einer Kapitalgesellschaft von einem neuen Eigentümer erworben würden. Der Verlustabzug entfalle sogar ganz, wenn mehr als die Hälfte der Anteile überginge. „In der jetzigen Situation schießt diese Regelung über ihr Ziel, Missbrauch zu bekämpfen, weit hinaus," so Stächele. Den Bedürfnissen der Wirtschaft müsse durch eine Sanierungsklausel Rechnung getragen werden. Umstrukturierungen, die zum Erhalt und zur Stabilisierung von Betrieben führen, dürften keinesfalls steuerliche Nachteile zur Folge haben.

Gleiches gelte für die „Zinsschranke“. Diese Regelung führe gerade bei erhöhtem Finanzierungsbedarf bei gleichzeitig schrumpfenden Gewinnen dazu, dass Unternehmen in eine steuerliche Klemme gerieten. Zinsen für Darlehen seien nicht mehr steuerlich als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn sie 30 Prozent des Gewinns vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen überschritten. Dies sei nicht hinnehmbar. Hier müsse zumindest eine Freigrenze von 3 Millionen Euro geschaffen werden, bis zu der ein Unternehmen den Fremdfinanzierungsaufwand ohne Einschränkungen abziehen könne, so der Finanzminister.

In diesem Zusammenhang hob der Minister hervor, dass auch der Anwendungsbereich des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes zwingend überprüft werden müsse. „Das Hotel- und Gaststättengewerbe stellt nicht nur in Baden-Württemberg einen gewichtigen Wirtschaftsfaktor dar. Umsatzsteuerbedingte Wettbewerbsverzerrungen sind in unserem Land aufgrund der Grenzlage zu Frankreich, der Schweiz und Österreich nicht hinnehmbar. Bei allen steuerpolitischen Überlegungen darf aber der ausgeglichene Haushalt nicht aus den Augen verloren werden. Das Anliegen des Landes, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz im Beherbergungsgewerbe einzuführen, kam bereits in einem Bundesrats-Antrag im vergangenen Jahr zum Ausdruck. Insoweit wird ein entsprechender Antrag Bayerns mitgetragen. Ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz für das Gaststättengewerbe muss dagegen im Lichte der europäischen Entwicklungen beobachtet werden und in der nächsten Legislaturperiode Teil einer strukturellen Neuordnung und Überprüfung des Anwendungsbereichs des ermäßigten Umsatzsteuersatzes sein,“ sagte Finanzminister Stächele.

„Die Stärkung der Wirtschaft Baden-Württembergs ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Das Unternehmensteuerrecht muss von seinen krisenverschärfenden Elementen befreit werden. Damit werden steuerliche Hemmnisse für unsere Wirtschaft beseitigt und sinnvolle Veränderungen der Unternehmen, gerade auch zur Bekämpfung der gegenwärtigen Krise, erleichtert. Auch eine Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes führt zu einer Belebung in einzelnen Wirtschaftsbereichen. Wir werden hier nicht locker lassen und bundesweit für Veränderungen streiten. Wir sind auf einem guten Weg, da die Erkenntnis reift, dass das Steuerrecht gerade jetzt unternehmensfreundlicher gestaltet werden muss," betonte Finanzminister Stächele abschließend.

Quelle:

Finanzministerium

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