Das Land Baden-Württemberg und die Stadt Schwetzingen haben ihren gemeinsamen Antrag, die kurfürstliche Sommerresidenz Schwetzingen in die Liste der Weltkulturerbestätten einzutragen, zurückgezogen. Dies teilten Richard Drautz, Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Gundolf Fleischer, Staatssekretär im Finanzministerium, und Dr. René Pöltl, Oberbürgermeister der Stadt Schwetzingen heute mit.
Die Fachkommission ICOMOS, die den gemeinsamen Antrag von Stadt und Land begutachtet hat, hatte empfohlen, die kurfürstliche Sommerresidenz Schwetzingen nicht in die Liste der Weltkulturerbestätten einzutragen. Über diesen Antrag hätte in der kommenden Woche das in Sevilla tagende UNESCO-Weltkulturerbekomitee entscheiden müssen.
Die beiden Antragsteller Land Baden-Württemberg und Stadt Schwetzingen haben das Gutachten der ICOMOS gründlich ausgewertet und teilen dessen Schlussfolgerung nicht. Sie haben dies in einer Stellungnahme gegenüber der UNESCO deutlich gemacht.
Da eine mögliche Ablehnung des Antrags endgültig wäre, sind das Land Baden-Württemberg und die Stadt Schwetzingen nach gründlichen Überlegungen und unter Einbindung der deutschen Vertreter bei der UNESCO zu der Überzeugung gelangt, dass eine Rücknahme des Antrags unter den momentanen Bedingungen sinnvoll ist.
Anschließend wird gemeinsam geprüft, ob der Antrag in geänderter Form zu einem späteren Zeitpunkt wieder eingereicht wird, um die Bewertungen von ICOMOS zu korrigieren und die UNESCO von den Qualitäten des Antrags und den Voraussetzungen für die Anerkennung als Weltkulturerbe zu überzeugen. Nunmehr werden Land und Stadt gemeinsam das weitere Vorgehen abstimmen.
Quelle:
Wirtschaftsministerium