Stiftung

Land Baden-Württemberg und Stiftung Hortus Palatinus berichten über den Planungsstand für den Heidelberger Schlossgarten

Das Finanzministerium Baden-Württemberg, verantwortlich für die staatlichen Schlösser und Gärten des Landes, begrüßt die Initiative der Stiftung Hortus Palatinus. Die Stiftung ist bereit, Gelder für die Wiederherstellung von Teilen des ehemaligen Hortus Palatinus, des historischen Heidelberger Schlossgartens, zur Verfügung zu stellen. Zudem arbeiten die Stiftung und das Land an einer Konzeption, wie sowohl die organisatorische Umsetzung der Neugestaltung des Gartens als auch die Verwaltung und der dauerhafte Unterhalt gewährleistet werden können. In der Hortus Palatinus-Stiftung haben sich Persönlichkeiten aus Heidelberg und Umgebung zusammengeschlossen. Stiftungsgründer des Hortus Palatinus sind: Herr Dr. h.c. Klaus Tschira (Klaus Tschira Stiftung gGmbH), Herr Manfred Lautenschläger, Herr Günter Reimann-Dubbers, das Ehepaar Prof. Dr. Dietrich Götze und Frau Dr. Keysser-Götze sowie Herr Hans-Joachim Wessendorf.

Neben wirtschaftlichen Aspekten steht im Mittelpunkt aller Überlegungen der Erhalt des geschichtlich äußerst wertvollen Kulturguts „Heidelberger Schloss“. Jegliche Planung muss sich daher der vielschichtigen Historie des Gartenareals bewusst sein und sich in den Gesamtkomplex der Schlossanlage einfügen. Alle wertvollen Gestaltungsformen, die in der Geschichte des Heidelberger Schlossgartens vorhanden waren, sollten zur Geltung kommen. Ein reiner Renaissancegarten, der sich über das gesamte Areal erstreckt, hat nie existiert und wäre eine historische Fälschung, die niemand schaffen möchte.

Die dokumentierte Gartengestaltung des Salomon de Caus, entstanden zwischen 1616 und 1619, soll der Planung als Vorlage dienen. So umfassen die existierenden Gartenterrassen eine Fläche von zirka 5 Hektar. Als Eckpunkte für eine mögliche Wiederherstellung könnten etwa 2 Hektar - Zwischenterrasse, Hauptterrasse - entsprechend der historischen Pläne angelegt werden. Die übrigen Flächen und Terrassen - wie beispielsweise die Scheffelterrasse - würden dann in ihrer romantischen Ausprägung erhalten bleiben. Eine Wiederherstellung historischer Strukturen soll lediglich dort vorgenommen werden, wo diese auch nachweisbar sind.

Der letztendliche Umfang einer Wiederherstellung des Hortus Palatinus steht heute noch nicht abschließend fest. Ein Planungsentwurf, der die Interessen des Landes, des Denkmalschutzes und der Stiftung auf einen gemeinsamen Nenner bringen soll, wird durch ein Architekturbüro erstellt werden, das sich speziell mit Landschaftsplanung beschäftigt. Das Ergebnis wird die Grundlage für die Entscheidung darüber sein, ob und wie das Projekt Hortus Palatinus realisiert wird. Das Ausschreibungsverfahren zur Suche des Planungsbüros wird jetzt gestartet. Mit einer Entscheidung über das Gesamtprojekt ist noch im ersten Halbjahr 2008 zu rechnen.

Die Anschubfinanzierung in Höhe von etwa 10 Millionen Euro wird zum ganz überwiegenden Teil durch die Stiftung Hortus Palatinus gewährleistet. Angedacht ist, die Finanzierung der weiteren Bauabschnitte durch eine gemeinnützige Betriebsgesellschaft zu realisieren. Die durch Eintritte, Shops, Pachten etc. erwirtschafteten Gelder würden dann den Unterhalt des Gartens und weitere Baumaßnahmen finanzieren. Neben der Herstellung des Hortus Palatinus übernimmt die Gesellschaft die Verwaltung und Weiterentwicklung der gesamten Anlage. In der angedachten gemeinnützigen Betriebsgesellschaft soll das Land mit 60 Prozent die Mehrheit haben und den Aufsichtsratsvorsitzenden stellen. So ist auch zukünftig der maßgebliche Einfluss des Landes im Hinblick auf Unterhalt und Entwicklung der gesamten Anlage „Heidelberger Schloss“ garantiert.

Im Zuge der Umgestaltung des Gartens sollen auch die Infrastruktureinrichtungen des Schlossareals deutlich verbessert werden. In diesem Zusammenhang sind unter anderem ein großzügiges Informationszentrum sowie die für den Besucherverkehr erforderlichen sanitären Anlagen geplant.

Quelle:

Finanzministerium

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