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Landtag beschließt einstimmig Gesetz über die Vereinigung der Landesbank Baden-Württemberg und der Landesbank Rheinland-Pfalz

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„Mit der Integration der Landesbank Rheinland-Pfalz leistet die Landesbank Baden-Württemberg einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Konsolidierung unter den Landesbanken. Damit hat sie teilweise die Forderungen des Sachverständigenrates, der in seinem neuesten Gutachten über das deutsche Finanzsystem für Fusionen im Landesbankensektor plädiert, vorweggenommen.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele anlässlich der Beschlussfassung am Mittwoch (25. Juni 2008) im Landtag von Baden-Württemberg.

Durch das Gesetz wird die Landesbank Rheinland-Pfalz, die bisher eine rechtlich selbständige Tochter war, vollständig in die LBBW integriert. Gleichzeitig werden der LBBW die Aufgaben einer Staats- und Kommunalbank sowie Sparkassenzentralbank für Rheinland-Pfalz übertragen. Neben dem Zustimmungsgesetz zum Staatsvertrag enthält das Gesetz auch notwendige Änderungen im baden-württembergischen Landesbankgesetz.

„Die Situation der Landesbanken und insbesondere deren Konsolidierung wird aktuell wieder intensiv diskutiert. Das verabschiedete Gesetz zeigt, dass Baden-Württemberg nicht diskutiert, sondern handelt. Durch die Vereinigung von Landesbank Rheinland-Pfalz und LBBW gestalten wir die öffentlich-rechtliche Säule des deutschen Bankensystems aktiv mit. Bereits heute verfügt die Landesbank Baden-Württemberg über ein stimmiges und damit auch zukunftsfähiges Geschäftsmodell. Sie betreibt neben dem Kapitalmarktgeschäft und der Sparkassenzentralbankfunktion ein gut funktionierendes Unternehmens- und Privatkundengeschäft. Zudem ist die LBBW als wichtigster Kreditgeber in Baden-Württemberg ein bedeutender Wirtschaftsfaktor im Land. Damit leistet die LBBW einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung Baden-Württembergs,“ so Minister Stächele abschließend.

Quelle:

Finanzministerium

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