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Landtag verabschiedet Änderung des Landesbankgesetzes

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„Durch das Gesetz sollen die Gremienstrukturen der Landesbank Baden-Württemberg an die einer Aktiengesellschaft angepasst werden. Damit setzen wir eine Vorgabe der Europäischen Union zeitnah um. Mit der geplanten Neustrukturierung der LBBW wollen wir deren Position als verlässlicher Partner der mittelständischen Kundschaft stärken. Die LBBW soll die Bank für den Mittelstand in Baden-Württemberg bleiben. Der öffentliche Auftrag der LBBW bleibt unverändert bestehen. Sie wird weiterhin die Aufgabe haben, für alle Bevölkerungskreise, die Wirtschaft und damit insbesondere unseren Mittelstand und die öffentliche Hand ein angemessenes und ausreichendes Angebot zur Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen vorzuhalten. Ferner erfüllt sie auch weiterhin die Aufgaben einer Sparkasse auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart und bleibt Zentralbank der Sparkassen in Baden-Württemberg. Diese Aufgaben werden durch die Änderung des Landesbankgesetz nicht tangiert." Dies sagte Finanzminister Willi Stächele anlässlich der Verabschiedung der Änderung des Landesbankengesetzes am Dienstag (13. Juli 2010) im Landtag von Baden-Württemberg.

Die aufgrund der Banken- und Finanzkrise bei der LBBW zur Stabilisierung der mittelständischen Kreditversorgung und damit zum Erhalt von Arbeitsplätzen notwendig gewordene Kapitalerhöhung in Höhe von 5 Milliarden Euro und die Risikoabschirmung über 12,7 Milliarden Euro seien von der Europäischen Union nach Vorlage eines Umstrukturierungsplans genehmigt worden, so der Finanzminister. Dieser sehe unter anderem die Umwandlung der bisher als Anstalt des öffentlichen Rechts geführten LBBW in eine Aktiengesellschaft nach deutschem oder europäischem Recht bis Ende 2013 sowie die Anpassung der Gremienstrukturen der LBBW an die einer Aktiengesellschaft bis Ende 2010 vor. Die Befugnisse der Gremien werden sich zukünftig an den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und dem Aktienrecht orientieren.

Das zentrale Überwachungsorgan der LBBW werde der Aufsichtsrat, der an die Stelle des bisherigen Verwaltungsrats trete, so Stächele. „Der neu zu bildende Aufsichtsrat setzt sich aus 21 Mitgliedern zusammen und wird - wegen der erforderlichen Ausrichtung am Aktienrecht - keine stellvertretenden Mitglieder mehr haben. Die Drittelparität des Aufsichtsrats bleibt erhalten. Sieben Mitglieder werden von den Beschäftigten der LBBW gewählt. Die 14 weiteren Mitglieder werden von den Trägern entsandt. Bei sieben der entsandten Mitglieder, darunter dem Aufsichtsratsvorsitzenden, muss es sich um von den Trägern unabhängige sachverständige Personen handeln", erläuterte der Finanzminister.

„Mit den vorgesehenen Änderungen schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass die Landesbank Baden-Württemberg auch weiterhin verlässlicher Partner gerade auch für unsere mittelständische Wirtschaft bleiben kann", so Finanzminister Willi Stächele abschließend.

Quelle:

Finanzministerium Baden-Württemberg

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