Staatsbäder

Landtagsbeschluss über die Empfehlungen des Rechnungshofs zur Zukunft der Staatsbäder

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„Ein Ausstieg des Landes aus den Staatsbädern und die Auflösung der Bäder- und Kurverwaltung Baden-Württemberg wäre aus historischen, struktur- und tourismuspolitischen Gründen der falsche Weg. Bei den Staatsbädern handelt es sich um historisch gewachsene Einrichtungen mit wertvoller Bausubstanz, die es zu erhalten und entsprechend ihrem Zweck zu nutzen gilt. Die Staatsbäder sind darüber hinaus Infrastruktureinrichtungen, die für die betroffenen Städte lebensnotwendig sind. Die Forderung nach einer vollständigen Kommunalisierung oder gar Privatisierung der Staatsbäder geht deshalb an der Realität vorbei. Das Land wird auch in Zukunft seiner Verantwortung gegenüber den Staatsbädern und den Städten Bad Wildbad, Badenweiler, Bad Mergentheim und Baden-Baden gerecht werden.“ Dies sagte Finanzstaatssekretär Gundolf Fleischer am Freitag (4. April 2008) in Stuttgart anlässlich des Landtagsbeschlusses vom Vorabend zur Zukunft der Staatsbäder.

Der Finanzstaatssekretär begrüßte, dass der Landtag der beratenden Äußerung des Rechnungshofs, in der die Auflösung der Bäder- und Kurverwaltung und die Privatisierung der Staatsbäder gefordert werde, nicht folge. Statt dessen solle nach dem Beschluss die Landesregierung dem Landtag bis spätestens Mitte nächsten Jahres darlegen, welche strategischen Ziele die Landesregierung mit dem Betrieb der Staatsbäder verfolge und wie die Staatsbäder auf Grund des demografischen Wandels und des Strukturwandels im Gesundheitswesen neu ausgerichtet werden könnten. "Zur Verantwortung des Landes für die Staatsbäder gehört auch, dass wir sie zukunftsfähig machen. Dabei muss es vor allem um die Frage gehen, welches Angebot vor Ort gewährleistet sein muss, damit künftig vermehrt Gäste kommen. Zur Beantwortung dieser Frage werden wir externen Sachverstand hinzuziehen müssen. Notwendig ist aber auch, dass alle für den Tourismus vor Ort verantwortlichen Kräfte aktiv mitarbeiten“, betonte Fleischer.

Nicht nur eine Privatisierung, auch eine Kommunalisierung der Staatsbäder sei nicht realistisch, da die betroffenen Kommunen damit finanziell überfordert wären. Eine Privatisierung beziehungsweise Kommunalisierung sei im Bäderbereich nur punktuell möglich. So sei es beispielsweise im Rahmen der Reform der Bäder- und Kurverwaltung gelungen, für die Caracalla-Therme und das Friedrichsbad in Baden-Baden einen Betreiber zu finden. Das Eigentum an den Gebäuden und damit die Investitionen und die Instandhaltung seien jedoch beim Land verblieben, weil private Betreiber nicht in der Lage seien die damit verbundenen Lasten zu tragen. Auch in Bad Wildbad sei es gelungen, zwei Hotels an private Betreiber zu veräußern und die Trinkhalle sowie das Theater in private Trägerschaft zu überführen. Eine vollständige Übernahme der Staatsbäder durch die Standortgemeinden sei unrealistisch. „Die damit verbundenen finanziellen Lasten sind für die Kommunen heute zu hoch und werden auch in zehn Jahren noch zu hoch sein. Der dahingehende Antrag der Fraktion Grüne ging daher an der Sache vorbei“, sagte der Staatssekretär.

„Mit dem Landtagsbeschluss haben wir einen guten Weg eingeschlagen, der der historischen Verantwortung des Landes für die Staatsbäder und der struktur- und tourismuspolitischen Bedeutung für die Städte und Regionen gerecht wird. Wir werden uns aber auch weiterhin damit befassen, wie der Jahresfehlbetrag der Staatsbäder und damit die Zuschüsse des Landes verringert werden können“, sagte Finanzstaatssekretär Gundolf Fleischer abschließend.

Quelle:

Finanzministerium Baden-Württemberg

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