„Die nachhaltige Konsolidierung des Landeshaushalts ist das zentrale Ziel der Landesregierung. Die Nullverschuldung bis 2011 lässt sich nur mit einer langfristigen Strategie und strukturellen Sparmaßnahmen erreichen. Daneben müssen wir die finanziellen Beziehungen in der föderalen Struktur der Bundesrepublik zukunftsfähig gestalten. Wir dürfen die Gelegenheit zur Neuordnung der Finanzverhältnisse in der Föderalismuskommission nicht verpassen.“ Dies sagte Finanzminister Gerhard Stratthaus am Montag (22. Januar 2007) in Mannheim.
Baden-Württemberg bekenne sich grundsätzlich zu Solidarität unter den Ländern. Der Länderfinanzausgleich und der Umsatzsteuerausgleich stelle das Land aber vor große Herausforderungen. Die Dimension zeige sich daran, dass die Summe der bisherigen Zahlungen den Schuldenstand des Landes übertreffe. Dieses solidarische System dürfe aber nicht dazu führen, dass die Empfänger der Leistungen von eigenen Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung absehen. Hier sei das Berlin-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 2006 mit seinem Bekenntnis zur Eigenverantwortlichkeit der Länder richtungsweisend, so Stratthaus.
„Das Bundesverfassungsgericht hat aber klargestellt, dass wir nicht für die Haushaltssünden anderer Länder aufkommen müssen. Es gibt in der föderalen Bundesrepublik noch keine Regelungen für den Umgang mit Ländern, die in einer finanziellen Schieflage sind. Wir brauchen daher ein Frühwarnsystem. Zum einen, um Sanierungstatbestände in den einzelnen Länderhaushalten frühzeitig zu erkennen. Zum anderen, um ein wirksames Instrumentarium zur Behebung von Finanzkrisen bereitzustellen“, so Stratthaus weiter. Dies müsse im Rahmen der Föderalismuskommission angepackt werden.
Nach den Worten des Finanzministers darf jedoch nicht in die grundsätzliche Autonomie und Eigenverantwortung des jeweiligen Haushaltsgesetzgebers eingegriffen werden. „Bei der Neuordnung der Finanzverhältnisse müssen die Grundsätze der Eigenverantwortung und der Hilfe zur Selbsthilfe im Vordergrund stehen. Wir lehnen alle Maßnahmen ab, mit denen eine weitere Umverteilung und Nivellierung verbunden oder beabsichtigt ist“, betonte Stratthaus.
Wichtig sei auch eine größere Eigenverantwortlichkeit der Länder im Bereich der Steuereinnahmen. Deshalb müsse die Zuordnung der Steuerarten zwischen Bund und Ländern überprüft werden. Auch ein Zuschlagsrecht der Länder auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer müsse diskutiert werden. Notwendig sei des Weiteren eine Erleichterung der länderübergreifenden Zusammenarbeit. Zwar seien Länderfusionen eher unwahrscheinlich. Dennoch bestehe beispielsweise durch gemeinsame Behörden die Möglichkeit, Effizienzreserven zu nutzen, so Stratthaus.
„Baden-Württemberg wird sich in der Föderalismusreform für die Zukunftsfähigkeit von Bund und Ländern einsetzen. Dafür müssen wir die finanziellen Beziehungen im Bundesstaat zukunftsfähig gestalten, bei Bund, Ländern und Kommunen grundsätzlich ohne neue Kredite auskommen und in Zukunft Schulden abbauen. Nur so können wir den nachfolgenden Generationen ein zukunftsfähiges Finanzsystem hinterlassen“, sagte Finanzminister Gerhard Stratthaus abschließend.
Quelle:
Finanzministerium