Förderung

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft fördert Projekt „FIBER push“ der Allianz faserbasierte Werkstoffe

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Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft stellt für das Clusterprojekt „FIBER push“ des landesweiten Netzwerks AFBW (Allianz faserbasierte Werkstoffe) 200.000 Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, zur Verfügung. Das finanzielle Volumen des Projekts, das bis 31. Dezember 2018 angelegt ist, beläuft sich auf insgesamt knapp 425.000 Euro.

„Mit FIBER Push wird nun zusätzliche Expertise in den Bereichen Nachhaltigkeit, Recycling, Bioökonomie und nachhaltige, neue Faserentwicklung erworben werden“, zeigte sich Ministerialdirektor Rebstock anlässlich der Übergabe des Förderbescheides überzeugt. „Mit dem Projekt hebt das Netzwerk vorhandene Innovationspotenziale in der Querschnitttechnologie der faserbasierten Werkstoffe und macht sich damit auf den Weg in Richtung Industrie 4.0.“

Im Zentrum von „FIBER push" steht die maßgeschneiderte Generierung und Implementierung von Wissen über innovative und nachhaltige Fasermaterialien. Ziel ist es, zukunftsweisende Produkte bis hin zur internationalen Marktreife entwickeln zu können. Das Projekt stützt sich dazu auf die vier ineinander greifende Bausteine Wissenssammlung, Wissensdarstellung, Wissenstransfer und Wissensvermittlung.

Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen des aktuellen EFRE Operationellen Programms 2014-2020 „Innovation und Energiewende“ mit der Maßnahme „Clusterförderung“ die Entwicklung und Erprobung neuer, innovativer Projekte und Dienstleistungen durch regionale Cluster-Initiativen und Innovationsplattformen. Dazu wurde am 22. Januar 2015 ein erster Aufruf veröffentlicht. Anträge zu diesem Projektaufruf konnten bis 31.März 2015 bei der L-Bank eingereicht werden. Von 17 eingereichten Anträgen wurden entlang zuvor festgelegter Auswahlkriterien neun Anträge mit einem Fördervolumen von knapp 1,7 Millionen Euro für eine Förderung ausgewählt. Im Einzelfall werden bis zu 200.000 Euro Zuwendung für Personal- und Sachkosten gewährt.

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