Denkmalförderung

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft gibt die vierte Tranche des Denkmalförderprogramms 2014 frei

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„In der vierten Tranche des Denkmalförderprogramms 2014 werden abschließend rund 2,6 Millionen zur Verfügung gestellt. Damit unterstützen wir die Erhaltung, Sanierung und Nutzung von 69 privaten, kirchlichen und kommunalen Kulturdenkmalen“, teilte Staatssekretär Ingo Rust am 17. Dezember 2014 in Stuttgart mit.

Die Mittel für das jährliche Denkmalförderprogramm stammen ausschließlich aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. Landesweit wurden 2014 insgesamt 431 Vorhaben mit rund 18 Millionen Euro gefördert.

Unterstützt werden Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an bedeutenden Kirchenbauten wie zum Beispiel dem Ulmer Münster (500.000 Euro) und der katholischen Pfarrkirche St. Konrad in Fronreute-Fronhofen (115.820 Euro). Zuwendungen für kommunale Bauten erhalten zum Beispiel der Alte Gottesackerfriedhof in Wangen im Allgäu (300.000 Euro) und der Rote Bau in Biberach (209.630 Euro). Zur Förderung privater Vorhaben können aus Datenschutzgründen keine Angaben gemacht werden.

Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln sind landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege, Berliner Straße 12, 73728 Esslingen a.N. zu richten. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg stellt das Denkmalförderprogramm auf und entscheidet über die zu fördernden Maßnahmen.

Liste der geförderten kommunalen und kirchlichen Vorhaben zur vierten Tranche des Denkmalförderprogramms 2014 (PDF)

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