Landesbedienstete

Ministerrat beschließt Gesetzentwurf über Einmalzahlungen

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Nach dem heutigen Beschluss des Ministerrats erhalten die Beamten und Richter des Landes und die Kommunalbeamten für das Jahr 2006 eine Einmalzahlung von 300 Euro und für das Jahr 2007 eine Einmalzahlung von 200 Euro. Für die in der Ausbildung befindlichen Anwärter sind Beträge von 100 Euro je Jahr vorgesehen. Auch die Pensionäre und Hinterbliebenen werden in die Regelung einbezogen. Die Einmalzahlungen in diesem Bereich berechnen sich ausgehend von 300 Euro beziehungsweise 200 Euro nach dem jeweiligen Ruhegehaltsatz und den Anteilsätzen des Witwen- und Waisengeldes.

„Bei der Bemessung der Einmalzahlung mussten wir auf die angespannte Haushaltslage des Landes Rücksicht nehmen. Darüber hinaus ist die Regelung aber auch ein angemessener Kompromiss zwischen sozialen Erwägungen und den berechtigten Erwartungen der Beamten, an der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse teilzuhaben. Dabei waren die erheblichen Kürzungen der letzten Jahre bei Sonderzahlungen, Pensionen und Beihilfe sowie Nullrunden und Arbeitszeitverlängerungen bei den Beamten zu berücksichtigen. Wir werden zukünftig mit weniger Beamten auskommen, wollen diese aber angemessen bezahlen“, sagte Finanzminister Gerhard Stratthaus am Dienstag (1. August 2006) in Stuttgart.

Anders als im Tarifbereich der Arbeitnehmer des Landes habe man sich bei den Beamten bewusst gegen überproportionale Einmalzahlungen in den unteren Entgeltgruppen entschieden. Da das Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich nicht vor Ende des Jahres abgeschlossen werden könne, werde die Einmalzahlung für 2006 im Landesbereich bereits mit den Bezügen für den Monat September als Abschlagszahlung unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Regelung ausbezahlt. Mit der Frage einer linearen Anpassung der Besoldung und Versorgung ab 2008 werde sich die Landesregierung im Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt 2007/2008 befassen, erläuterte Stratthaus.

Die Einmalzahlungen führen im Besoldungsbereich zu Kosten von 47 Millionen Euro im Jahr 2006 beziehungsweise 31 Millionen Euro im Folgejahr. Die Übernahme für die Versorgungsempfänger hat für das Land Versorgungsmehrausgaben von 15 Millionen Euro 2006 und 11 Millionen Euro 2007 zur Folge. Die Mehrausgaben bewegen sich damit für 2006 im Rahmen der im Haushalt vorgesehenen Mittel und für 2007 im Rahmen der Mittelfristigen Finanzplanung. Das Finanzministerium wurde beauftragt, die zum Gesetzentwurf notwendigen Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchzuführen. Dazu gehört insbesondere die Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände und der kommunalen Landesverbände. Der Gesetzentwurf sieht keine Einmalzahlung für den Ministerpräsidenten, die Minister und die Staatssekretäre sowie für die Empfänger von Versorgungsbezügen aus solchen Ämtern vor.

„Die Dienstbezüge der Beamtinnen und Beamten sind durch den Bundesgesetzgeber zuletzt mit Wirkung zum 1. August 2004 angepasst worden. Durch die Föderalismusreform ist die Gesetzgebungszuständigkeit für die Besoldung und Versorgung der Beamten und Richter des Landes und der Kommunalbeamten auf das Land übergegangen. Baden-Württemberg entscheidet nun ohne bundesrechtliche Vorgaben. Auf dieser Grundlage werden wir in naher Zukunft auch ein modernes, leistungsbezogenes Besoldungsrecht schaffen“, sagte Finanzminister Gerhard Stratthaus abschließend.

Quelle:

Finanzministerium

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