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Ministerrat beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbankengesetzes

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„Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Kapitalerhöhung bei der LBBW durch das Land und die L-Bank auch durch eine Finanzierungsgesellschaft zu ermöglichen. Denn durch das geplante Gesetz soll die Trägerschaft bei der LBBW auf juristische Personen des Privatrechts, soweit deren Gesellschafter ausschließlich Träger der LBBW sind, erweitert werden. Damit schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass die Träger der LBBW in einem schwierigen Marktumfeld angemessen reagieren können.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Dienstag (17. März 2009) in Stuttgart.

Das derzeitige Landesbankengesetz begrenze die Möglichkeiten, juristische Personen als weitere Träger unter Beteiligung am Stammkapital durch Vertrag aufnehmen zu können. Im Hinblick auf die derzeitigen Herausforderungen an den globalen Finanzmärkten sei dies an die geänderten Rahmenbedingungen anzupassen, um die Möglichkeiten zur Ausstattung der Landesbank mit Eigenkapital zu verbessern, so Stächele. Durch die Gesetzesänderung solle die Option zur Beteiligung juristischer Personen des Privatrechts eröffnet werden. In jedem Fall sei die Möglichkeit der Beteiligung juristischer Personen des Privatrechts aber auf solche private Gesellschaften beschränkt, an denen ihrerseits ausschließlich Träger der Landesbank beteiligt seien.

„Die Folgen der Finanzmarktkrise treffen auch die Landesbank Baden-Württemberg aufgrund ihrer internationalen Verflechtungen. Um die Position der LBBW als verlässlichen Partner des Mittelstandes zu stärken und an die geänderten Anforderungen der Kapitalmärkte zur Eigenkapitalausstattung anzupassen, schaffen wir die Voraussetzungen für eine Kapitalerhöhung. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Vermeidung einer Kreditklemme, insbesondere bei mittelständischen Unternehmen. Durch die geplanten Kapitalmaßnahmen wird die LBBW aufgrund ihres tragfähigen Geschäftsmodells gestärkt aus der Krise hervorgehen,“ sagte Finanzminister Stächele abschließend.

Quelle:

Finanzministerium

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