„Die Geschäftsführervergütungen bei allen mehrheitlich landesbeteiligten Unternehmen werden zukünftig individuell mit Namensnennung im Beteiligungsbericht des Landes veröffentlicht. Bei Unternehmen, die im Handelsregister eintragungspflichtig sind, werden die Daten auch im Anhang zum Jahresabschluss ausgewiesen. Mit den jetzt beschlossenen Grundsätzen macht das Land einen entscheidenden Schritt hin zu mehr Transparenz bei landesbeteiligten Unternehmen.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Dienstag (24. Juni 2008) in Stuttgart. Am Vorabend hatte der Ministerrat dem vom Finanzministerium entwickelten Konzept zur Veröffentlichung der Vorstands- und Geschäftsführervergütungen sowie der Vergütungen von Mitgliedern von Aufsichtsorganen zugestimmt und die betroffenen Ressorts mit der Umsetzung beauftragt.
Die Grundsätze zur Offenlegung seien auch bei mittelbaren Landesunternehmen, bei denen das Land über eine Muttergesellschaft beherrschenden Einfluss ausüben könne, anzuwenden. Bei Unternehmen, bei denen das Land nicht Mehrheitsgesellschafter, aber mindestens einen Geschäftsanteil von 25 Prozent halte, werde das Finanzministerium auf eine Veröffentlichung hinwirken.
„Wir werden die Veröffentlichung in der Weise umsetzen, dass bei Neuabschluss, Verlängerung oder Änderung eines Anstellungsvertrages eine Einverständniserklärung aufgenommen werden muss. Dies bedeutet auch, dass ein auslaufender Geschäftsführervertrag ausnahmslos nicht mehr verlängert werden kann, wenn sich die betreffende Person weigern sollte, einer Veröffentlichung zuzustimmen“, betonte Stächele. Für laufende Verträge sehe das Konzept keine Veröffentlichungspflicht vor, weil der Vertrauensschutz der Geschäftsführer in die bestehenden Verträge gewahrt werden müsse. „Da die ersten Änderungsverträge bereits in diesem Jahr abzuschließen sind, können wir schon für das Geschäftsjahr 2008 Geschäftsführervergütungen im Beteiligungsbericht und in den Jahresabschlüssen ausweisen“, erläuterte Stächele. Der Beteiligungsbericht 2009, der das Geschäftsjahr 2008 umfasse, liege im Spätherbst 2009 vor, die Jahresabschlüsse 2008 im ersten Halbjahr 2009.
Der Finanzminister wies auf den umfassenden Charakter der Veröffentlichung hin. So werde die Gesamtvergütung getrennt nach Grundvergütung, erfolgsabhängiger Vergütung und sonstigen geldwerten Vorteilen ausgewiesen.
„Darüber hinaus haben wir uns entschlossen, auch die Anstalten des öffentlichen Rechts einzubeziehen. Damit wird es auch für die Vorstände der Universitätsklinika und die Geschäftsführer der Zentren für Psychiatrie zu einer Veröffentlichung kommen. Mit den von der Landesregierung beschlossenen Grundsätzen bewegt sich Baden-Württemberg deutschlandweit mit an der Spitze der Entwicklung zu mehr Transparenz bei landesbeteiligten Unternehmen“, sagte Finanzminister Willi Stächele abschließend.
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg