„Die Förderung von Existenzgründern ist ein wichtiges wirtschaftspolitisches Ziel der Landesregierung. Unternehmensneugründungen leisten einen entscheidenden Beitrag zur Schaffung neuer Arbeitsplätze. Der Weg in die Selbständigkeit ist gerade am Anfang alles andere als einfach. Die Steuerbroschüre soll daher als erste Orientierungshilfe dienen. Bei weiteren Fragen sind auch die Finanzämter im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten gerne behilflich. Hierfür gibt es in jedem Finanzamt einen Ansprechpartner für Existenzgründer.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Donnerstag (18. März 2010) in Stuttgart anlässlich der Veröffentlichung der Neuauflage der Steuerbroschüre für Existenzgründer.
Das Finanzministerium habe die Broschüre „Steuertipps für Existenzgründer“ grundlegend überarbeitet. Die Informationsschrift enthalte einen Überblick über das Anmeldeverfahren, die steuerliche Einordnung der Tätigkeit und die Unternehmensteuern. Die neue Auflage berücksichtige zudem zahlreiche gesetzliche Änderungen. So sei durch das Konjunkturpaket I beispielsweise die degressive Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter wieder eingeführt worden. Auch gäbe es Änderungen beim sogenannten Investitionsabzugsbetrag. Hier könnten zukünftig noch mehr kleinere und mittlere Betriebe einen Teil der Kosten für zukünftige Investitionen bereits vorab gewinnmindernd geltend machen, so der Finanzminister.
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Die Broschüre „Steuertipps für Existenzgründer“ ist bei allen Finanzämtern des Landes kostenlos erhältlich. Die Publikation kann außerdem bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Moltkestraße 50, 76133 Karlsruhe, und dem Finanzministerium Baden-Württemberg, Pressestelle, Neues Schloss, 70173 Stuttgart, gegen Einsendung eines adressierten und frankierten Rückumschlags (Format DIN C 5, Porto 0,85 Euro) bezogen werden.
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg