Steuererklärung

Neue CD “ElsterFormular 2006/2007” ab 1. Februar 2007 bei den Finanzämtern kostenlos erhältlich

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„Auch in diesem Jahr können Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Steuerberater ihre Steuererklärungen, Steuervoranmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungsdaten wieder online an das zuständige Finanzamt senden. Dieses für die Bürger bequeme und zeitsparende Verfahren führt bei der Steuerverwaltung zu einer Verkürzung der Bearbeitungszeit, da im Finanzamt keine Dateneingabe mehr durchgeführt werden muss. Die Finanzämter in Baden-Württemberg werden die ELSTER-Steuererklärungen auch dieses Jahr wieder bevorzugt bearbeiten.“ Dies teilte Finanzminister Gerhard Stratthaus am Freitag (26. Januar 2007) in Stuttgart mit.

Das neue ELSTER-Programm 2006/2007 (ELektronische STeuerERlärung) ermöglicht die Erstellung der Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung 2006 sowie der Umsatzsteuervoranmeldung 2007, der Lohnsteueranmeldung 2007 und der Lohnsteuerbescheinigung 2006. Die amtliche Software kann unter www.ElsterFormular.de aus dem Internet heruntergeladen oder ab 1. Februar 2007 kostenlos auf CD-Rom bei allen Finanzämtern abgeholt werden.

Nach der Eingabe der Steuererklärungsdaten auf dem PC des Anwenders werden die Daten mittels modernster Technik verschlüsselt und über das Internet an das Rechenzentrum der Steuerverwaltung übermittelt. In dem im Internet unter www.elsteronline.de eingerichteten Online-Portal können sich ELSTER-Anwender registrieren lassen und erhalten dann ein elektronisches Zertifikat. Aus Sicherheitsgründen erfolgt die Registrierung mehrstufig per E-Mail und auf dem Postweg. Mit diesem elektronischen Zertifikat ist es möglich, Steuererklärungen und Steueranmeldungen vollelektronisch, das heißt ohne eine zusätzliche Papiererklärung, abzugeben. Dadurch ist auch sichergestellt, dass Steuererklärungen und Steueranmeldungen nur von autorisierten Absendern abgegeben werden können. Außerdem können im ElsterOnline-Portal Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen direkt erstellt und elektronisch abgegeben werden, ohne dass dazu eine zusätzliche Software auf dem PC des Anwenders installiert werden muss.

In Fällen, in denen keine gesetzlich vorgeschriebenen Belege und Bescheinigungen wie beispielsweise Zuwendungsbestätigungen, Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen eingereicht werden müssen, kann damit die Steuererklärung völlig papierfrei abgegeben werden. ElsterFormular ermöglicht die Übernahme der Grunddaten aus dem Vorjahr und stellt eine Funktion zur Berechnung der voraussichtlichen Steuern zur Verfügung. Außerdem besteht mit ELSTER die Möglichkeit, neben dem rechtlich maßgebenden Steuerbescheid auf Papier zusätzlich die Steuerbescheiddaten auf elektronischem Weg über das Internet abzuholen. Dies ermöglicht einen automatischen, maschinellen Abgleich der Bescheiddaten mit den vom Bürger erklärten Besteuerungsgrundlagen. Eventuelle Abweichungen des Finanzamts von den Daten der Steuererklärung können damit schnell und einfach nachvollzogen werden. Dadurch wird die Verständlichkeit des Einkommensteuerbescheids verbessert.

„Immer mehr Bürgerinnen und Bürger nehmen an diesem für sie und die Verwaltung vorteilhaften elektronischen Verfahren teil. Rund 10 Prozent der Einkommensteuererklärungen werden mittlerweile mit ELSTER abgegeben. Bei Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen besteht inzwischen eine Verpflichtung zur Abgabe elektronischer Steuererklärungen, so dass in diesen Bereichen Papierformulare nur noch in Ausnahmefällen angenommen werden. Um zukünftig noch mehr Fälle papierlos bearbeiten zu können, wollen wir mittelfristig auch bislang noch notwendige Steuerbescheinigungen und Anlagen in die elektronische Datenübermittlung einbeziehen“, sagte Finanzminister Gerhard Stratthaus abschließend.

Quelle:

Finanzministerium

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