„Auch in diesem Jahr können Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Steuerberater ihre Steuererklärungen, Steuervoranmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungsdaten wieder online an das zuständige Finanzamt senden und von den Vorteilen der bequemen und zeitsparenden elektronischen Steuererklärung profitieren. Im Finanzamt führt das Verfahren zu einer kürzeren Bearbeitungszeit, da die Dateneingabe entfällt. Zudem werden die Finanzämter in Baden-Württemberg auch dieses Jahr die mit ELSTER abgegebenen Steuererklärungen bevorzugt bearbeiten.“ Dies teilte Finanzminister Gerhard Stratthaus am Donnerstag (31. Januar 2008) in Stuttgart mit.
Die neue Version des ELSTER-Programms für 2007/2008 (ELektronische STeuerERklärung) ermöglicht die Erstellung der Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung 2007 sowie der Umsatzsteuervoranmeldung 2008, der Lohnsteueranmeldung 2008 und der Lohnsteuerbescheinigung 2007 bis 2008. Die amtliche Software kann unter www.ElsterFormular.de aus dem Internet heruntergeladen oder ab 1. Februar 2008 kostenlos auf CD-Rom bei allen Finanzämtern abgeholt werden.
Die Steuererklärungsdaten werden nach der Eingabe in den PC des Elster-Anwenders verschlüsselt über das Internet an das Rechenzentrum der Steuerverwaltung übermittelt. Anwender, die sich vorher in dem unter www.elsteronline.de eingerichteten Online-Portal registrieren lassen, erhalten ein elektronisches Zertifikat, mit dem es möglich ist, Steuererklärungen und Steueranmeldungen vollelektronisch, das heißt ohne die sonst notwendige zusätzliche Papiererklärung abzugeben. In Fällen, in denen keine gesetzlich vorgeschriebenen Belege und Bescheinigungen wie beispielsweise Zuwendungsbestätigungen, Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen eingereicht werden müssen, kann die Steuererklärung somit völlig papierfrei abgegeben werden. Aus Sicherheitsgründen erfolgt die Registrierung mehrstufig per E-Mail und auf dem Postweg. Dadurch ist sichergestellt, dass Steuererklärungen und Steueranmeldungen nur von autorisierten Absendern abgegeben werden können. Außerdem können im ElsterOnline-Portal Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen direkt erstellt und elektronisch abgegeben werden, ohne dass dazu eine zusätzliche Software auf dem PC des Anwenders installiert werden muss.
ElsterFormular ermöglicht die Übernahme der Grunddaten aus dem Vorjahr und stellt eine Funktion zur Berechnung der voraussichtlichen Steuern zur Verfügung. Außerdem besteht mit ELSTER die Möglichkeit, neben dem rechtlich maßgebenden Steuerbescheid auf Papier zusätzlich die Steuerbescheiddaten auf elektronischem Wege über das Internet abzuholen. Anschließend ist ein automatischer, maschineller Abgleich der rückübermittelten Bescheiddaten mit den vom Bürger erklärten Besteuerungsgrundlagen möglich. Eventuelle Abweichungen des Finanzamts von der eingereichten ELSTER-Erklärung können damit schnell und einfach nachvollzogen werden. Das verbessert die Verständlichkeit des Einkommensteuerbescheides.
„Die Teilnahmequote an ELSTER hat sich in den letzten Jahren stetig erhöht und liegt jetzt bei den Einkommensteuererklärungen bei rund 13 Prozent. Unser Ziel ist die vollelektronische, papierlose Steuererklärung. Um dies zu erreichen, planen wir, mittelfristig auch die notwendigen Steuerbescheinigungen und Anlagen wie Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen in die Datenübermittlung einzubeziehen. Um den Bekanntheitsgrad von ELSTER in der Öffentlichkeit zu erhöhen, werden die Finanzämter und die Oberfinanzdirektion im Rahmen eines ELSTER-Aktionstages am 7. beziehungsweise 8. März 2008 die Werbetrommel rühren. Dabei werde ich bei den Finanzämtern Schwetzingen und Heidelberg am 8. März persönlich für ELSTER werben“, so Finanzminister Gerhard Stratthaus abschließend.
Quelle:
Finanzministerium