Vergütungsregeln

Neue Regeln für Vergütungsstrukturen im Banken- und Versicherungsbereich

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„Die bisher gängigen Vergütungsstrukturen im Finanzsektor sind stark an kurzfristigen Kriterien ausgerichtet. Sie belohnen einseitig kurzfristigen Erfolg, ohne Misserfolg ausreichend zu sanktionieren. Eine solche Vergütungspolitik setzt Fehlanreize und führt dazu, dass die Finanzmarktakteure übermäßige Risiken eingehen. Um diesen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, haben wir heute im Finanzausschuss des Bundesrates dem Gesetz zu den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen zugestimmt. Mit der Gesetzesänderung sollen die Vergütungen von Geschäftsleitern und Mitarbeitern bei Banken sowie zusätzlich Aufsichtsräten im Versicherungsbereich neuen Regeln unterworfen werden. Betroffen sind insbesondere diejenigen, die hohe Risiken eingehen können. Das ist sachgerecht." Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Donnerstag (24. Juni 2010) anlässlich der Beschlussfassung im Finanzausschuss des Bundesrates.

Die Vergütungen müssten künftig stärker auf den langfristigen Erfolg des Unternehmens ausgerichtet sein und eingegangene Risiken angemessen berücksichtigen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht werde durch das Gesetz stärkere Eingriffsrechte erhalten, um im Einzelfall beispielsweise die Auszahlung von Bonuszahlungen zu untersagen oder auf einen bestimmten Anteil des Jahresergebnisses zu beschränken.

Eine wichtige noch zu klärende Frage sei allerdings, was mit den untersagten Bonuszahlungen auf der Zeitachse geschehe. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf könnten diese im Nachhinein wieder geltend gemacht werden, wenn die Schieflage des Instituts beseitigt worden sei. Diese undifferenzierte Behandlung geht aber insbesondere in den Fällen fehl, wenn Restrukturierungsmaßnahmen mit Hilfe von öffentlichen Mitteln durchgeführt werden. Hier sei noch keine befriedigende Lösung gefunden. Bei den geplanten Änderungen der Insolvenzordnung müsste in dieser Frage noch nachgebessert werden, so Stächele abschließend.

Quelle:

Finanzministerium Baden-Württemberg

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