Bürokratieabbau

Neuordnung der Gerichtsvollziehervergütung - Baden-Württemberg Vorreiter für einfaches Verfahren

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„Baden-Württemberg vereinfacht die Vergütung seiner Gerichtsvollzieher. Hierfür wird ein einfaches, unbürokratisches Verfahren gewählt. Bisher erhielten die Vollzieher neben einer Vergütung für die Vollstreckungstätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Diese werden nun durch eine einheitliche Vergütung ersetzt. Sie richtet sich nach den Gebühren, die der Gerichtsvollzieher einzieht. Dabei wird die Vergütung des Gerichtsvollziehers nach einem Prozentsatz pauschal bestimmt. Dadurch werden die bislang notwendigen personalintensiven und aufwendigen jährlichen Neufestsetzungen entbehrlich. Daneben wird der Vorschriftenbestand in diesem Bereich deutlich reduziert. Das neue Vergütungssystem ist damit ein echter Beitrag zum Bürokratieabbau." Dies sagte der Landesbeauftragte für Bürokratieabbau Dr. Stefan Scheffold am Dienstag (16. November 2010) anlässlich eines Vortrags an der Universität Konstanz. Das Vorhaben geht auf eine Initiative von Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll zurück.

Gerichtsvollzieher sind verpflichtet, ein Büro auf eigene Kosten zu betreiben. Hierfür gewährte das Land ihnen bisher eine Aufwandsentschädigung. Daneben erhielten die Gerichtsvollzieher für ihre Vollstreckungstätigkeit eine Vergütung. Jedes Jahr mussten die Vollzieher ihre Einnahmen im Einzelnen auflisten und nachweisen. Die Daten wurden von der Justizverwaltung geprüft. Danach wurde jeweils die Entschädigung und die Vergütung festgesetzt. Nach dem neuen System bestimmt sich die Vergütung der Vollzieher ausschließlich über den Arbeitserfolg. „Dadurch bietet das neue Vergütungssystem auch mehr Leistungsanreize," so Scheffold.

In Baden-Württemberg sind derzeit 548 Gerichtsvollzieher tätig. Im Ländervergleich besitzt das Land damit einen äußerst schlanken Personalkörper. Bayern beschäftigt beispielsweise 200 Gerichtsvollzieher mehr und weist dadurch eine wesentlich höhere Dichte an Vollziehern je Einwohner auf. Die Neukonzeption der Gerichtsvollziehervergütung ist Teil der Dienstrechtsreform. „Mit dem neuen Vergütungsmodell ist Baden-Württemberg Vorreiter. Ein solches schlankes unbürokratisches Verfahren gibt es bisher in keinem anderen Bundesland," betonte der Landesbeauftragte für Bürokratieabbau abschließend.

Quelle:

Finanzministerium Baden-Württemberg

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