Länderfinanzausgleich

Neuordnung des Länderfinanzausgleichs

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"Der bundesstaatliche Finanzausgleich in seiner derzeitigen Form ist verfassungswidrig, weil er zu einer Überkompensation der Finanzkraftunterschiede der Länder führt und keine Anreize für Nehmerländer bietet, etwas an ihrer Situation zu ändern. Deshalb haben die Landesregierungen der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen die Vorbereitung eines Normenkontrollantrags zum Bundesverfassungsgericht in Auftrag gegeben, mit dem Ziel eine Neuregelung möglichst vor 2019 herbei zu führen. Einem konstruktiven Dialog mit den Nehmerländern werden wir uns aber in der Zwischenzeit nicht verschließen", betonte Finanzminister Willi Stächele am Donnerstag (3. Februar 2011) in Stuttgart.

„Der aktuelle Finanzausgleich muss gerechter ausgestaltet werden. Die heutige Form des Ausgleichs stellt das Leistungsgefüge der Länder auf den Kopf," erklärte Stächele. Denn Baden-Württemberg werde durch die verschiedenen Ausgleichsstufen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs im Jahr 2010 vom vierten auf den elften Rang in der Finanzkraft je Einwohner herabgestuft. Unterdessen steige Berlin von Platz 10 auf Platz 1 auf. Dadurch habe Berlin rund die Hälfte mehr Mittel je Einwohner zur Verfügung als Baden-Württemberg. Während Baden-Württemberg im letzten Jahr über 2.892 Euro je Einwohner an Finanzkraft verfügte, habe der Betrag für Berlin bei 4.161 Euro an Finanzkraft je Einwohner gelegen.

In diesem Zusammenhang lehnte der Finanzminister das undurchdachte Konzept der Grünen zur Abschaffung des Länderfinanzausgleichs ab. Wer das Umsatzsteueraufkommen unter den Ländern ausschließlich nach Bedarf und insbesondere etwa nach der Arbeitslosenquote verteilen will, verabschiede sich von einer ernsthaften Diskussion. Denn dadurch würden Länder wie beispielsweise Baden-Württemberg, die eine gute Arbeitsmarktpolitik machen, bestraft. Der erfolglose Herr Wowereit würde nach diesem Modell auch noch für seine desaströse Politik belohnt. Im Übrigen genüge schon ein Blick ins Grundgesetz, das einen einnahmebezogenen Ausgleich vorsehe. Es bringe nichts, ein verfassungswidriges System durch ein anderes verfassungswidriges zu ersetzen.

„Der Trend, dass immer weniger Länder in den Finanzausgleich einzahlen und statt dessen immer mehr Länder Geld erhalten, ist unerträglich. Waren es vor 15 Jahren noch sechs Länder, die einbezahlt haben, sind es heute im Wesentlichen drei. Das muss umgekehrt werden", betonte Stächele. Nur einem Land sei es seit Bestehen des Länderfinanzausgleichs gelungen, auf Dauer vom Nehmer- zum Geberland zu werden. Daran sehe man, dass das Ausgleichssystem jeden Ehrgeiz der Länder, ihre Finanzkraft zu steigern, hemme. Denn die Empfängerländer würden einen erheblichen Teil ihrer Zuweisungen verlieren, wenn sie mehr Steuern einnehmen, so Stächele.

Baden-Württemberg ist seit der Einführung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs stets „Zahlerland" gewesen. Das Land hat mit insgesamt rund 48 Mrd. € mit Abstand bundesweit am meisten einbezahlt. Allein in den letzten zehn Jahren lag der Betrag bei durchschnittlich jährlich rund 2 Mrd. €. "Eine solche Belastung ist den Bürgerinnen und Bürgern in Baden-Württemberg nicht mehr vermittelbar. Insbesondere dann nicht, wenn Empfängerländer Wohltaten verteilen, wie beitragsfreie Kindergärten und gebührenfreies Studieren. Baden-Württemberg ist und bleibt solidarisch. Aber wir wollen mehr Gerechtigkeit im System. Die genannten Leistungen kann Baden-Württemberg wegen seiner Belastung im Länderfinanzausgleich und der Verpflichtung aus der Schuldenbremse nicht anbieten," so Stächele abschließend.

Quelle:

Finanzministerium Baden-Württemberg

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