Kfz-Steuer

Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer ab 01. Juli 2009

Berechne Lesezeit
  • Teilen

„Der weltweite Klimawandel stellt für uns alle eine zentrale Herausforderung dar. Da der Straßenverkehr in erheblichem Maße zu den Klimaveränderungen beiträgt, liegt es auf der Hand, dass hierüber auch ein wichtiger Beitrag zur Verringerung der Treibhausgase erreicht werden kann. Deshalb gilt es, den Anteil umweltschonender, das heißt, verbrauchs- und schadstoffreduzierter Fahrzeuge zu erhöhen. Durch die Schaffung der kraftfahrzeugsteuerlichen Rahmenbedingungen kann der Erwerb von Fahrzeugen mit umweltfreundlicher Technologie positiv beeinflusst werden. Auch unsere heimische Automobil- und Zulieferindustrie sowie die Verbraucher profitieren von der Neuregelung, da nun Rechtssicherheit und Berechenbarkeit für die Käuferinnen und Käufer von neuen Kraftfahrzeugen besteht,“ sagte Finanzminister Willi Stächele am Dienstag (30. Juni 2009) in Stuttgart.

Am 01. Juli 2009 trete das Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer in Kraft. Kernstück des Gesetzes sei der lineare, am CO2-Ausstoß orientierte Steuertarif. „Mit diesem linearen Tarif haben wir verhindert, dass unsere Hersteller im Land benachteiligt werden. Denn der ursprünglich geplante Tarif sah eine progressive Besteuerung vor, die vor allem Herstellerfirmen von hochwertigen Fahrzeugen über die Gebühr belastet hätte,“ so Stächele.

Für besonders schadstoffreduzierte neu zugelassene Diesel-Pkw und für bestimmte schadstoffarme Bestandsfahrzeuge gelte sogar eine zeitweise Steuerbefreiung. „Hier wird das Steuerrecht seiner Lenkungsfunktion gerecht. Einerseits fördern wir die heimische Wirtschaft und den Mittelstand und leisten andererseits gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz,“ sagte der Minister. Für Altfahrzeuge werde es eine schonende Übergangsregelung geben. Gerade für umweltfreundliche Pkw, die in der Zeit vom 05. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 erstmals zugelassen worden sind, werde automatisch geprüft, ob die Neuregelung günstiger sei. Der Steuerpflichtige erhalte dabei automatisch einen geänderten Bescheid, ohne selbst aktiv werden zu müssen, so Stächele.

Um die Bürgerinnen und Bürger über die neue Rechtslage zu informieren, hat das Finanzministerium Baden-Württemberg einen Ratgeber erstellt. Dieser „Aktuelle Tipp zur Besteuerung von Kraftfahrzeugen ab dem 01.07.2009“ ist bei allen Finanzämtern des Landes kostenlos erhältlich. Die Publikation kann außerdem bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Moltkestraße 50, 76133 Karlsruhe, und dem Finanzministerium Baden-Württemberg, Pressestelle, Neues Schloss, 70173 Stuttgart, gegen Einsendung eines adressierten und frankierten Rückumschlags (Format DIN C5, Porto 0,85 Euro) bezogen werden.

Der Ratgeber kann schließlich auch im auf der Webseite des Finanzministeriums in der Menüleiste links unten bei

„Service" > „Publikationen" >„Aktuelle Tipps" kostenlos heruntergeladen werden.

Quelle:

Finanzministerium

Weitere Meldungen

Historische Schwarz-Weiß-Aufnahme von Matthias Erzberger, sitzend an einem Schreibtisch mit Aktenstapel, aufgenommen in einem Innenraum. Foto aus dem Bundesarchiv.
Rede

Steuerreform als Staatsreform – Matthias Erzbergers Vermächtnis

Finanzminister Danyal Bayaz steht vor dem Kunstgebäude am Schlossplatz in Stuttgart, angelehnt an eine Glasfassade, die Details der Gebäudestruktur widerspiegelt.
Haushalt

Land schnürt Milliardenpaket für die Kommunen

Green Bond BW
Green Bond BW

Fünfter Green Bond: Land steigert Volumen erneut

Porträt von Diana Marquardt, neue Amtsleiterin des Amts Ulm von Vermögen und Bau Baden-Württemberg (links), und Simon Schneider, neuer Amtsleiter des Staatlichen Hochbauamts Ulm im Bundesbau Baden-Württemberg (rechts), aufgenommen in Ulm.
Personal

Neue Leitungen bei Vermögen und Bau Ulm und beim Staatlichen Hochbauamt Ulm

Podcast

Was muss sich in der Steuerverwaltung ändern, Florian Köbler?

Außenansicht Polizeireviers in Horb am Neckar
Vermögen und Bau

Feierliche Übergabe des Polizeireviers in Horb am Neckar

Baubeginn Visualisierung des Stalls Domäne Hochburg
Vermögen und Bau

Neuer Milch- und Jungviehstall für die Staatsdomäne Hochburg Emmendingen

Screenshot vom Digitaler Geschäftsbericht 2024 der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg
Digitaler Geschäftsbericht

Geschäftsbericht 2024 von Vermögen und Bau Baden-Württemberg ist online

Ökostrom Photovoltaikanlage

Land bei Strombeschaffung für 2025 Spitze im Bundesvergleich

Oberfinanzpräsident Bernd Kraft (links) und Finanzstaatsekretärin Gisela Splett (rechts)
Steuern

Bilanz der Steuerverwaltung 2024: Erfolgreiches Vorgehen gegen Steuerbetrug

Finanzamtsgebäude Balingen
Amtsleiterwechsel

Neue Leiterin des Finanzamts Balingen

Visualisierung des fünften Bauabschnitt der Sanierung des Bildungs- und Beratungszentrums für Hörgeschädigte
Vermögen und Bau

Sanierung des Bildungs- und Beratungszentrums für Hörgeschädigte

Podcast

Wie retten wir das Vertrauen in Politik und Staat, Hendrik Wieduwilt?

Luftaufnahme des neuen Büro- und Laborgebäudes der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) in Karlsruhe mit begrünten Dachflächen und Photovoltaikanlagen, umgeben von weiteren Bürogebäuden und Grünflächen.
Hochbau

Neues Büro- und Laborgebäude für die Landesanstalt für Umwelt

Leere Holzstühle in einem Klassenzimmer, unscharfe grüne Tafel im Hintergrund.
Haushalt

Lehrerstellen falsch ausgewiesen