Kfz-Steuer

Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer ab 01. Juli 2009

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„Der weltweite Klimawandel stellt für uns alle eine zentrale Herausforderung dar. Da der Straßenverkehr in erheblichem Maße zu den Klimaveränderungen beiträgt, liegt es auf der Hand, dass hierüber auch ein wichtiger Beitrag zur Verringerung der Treibhausgase erreicht werden kann. Deshalb gilt es, den Anteil umweltschonender, das heißt, verbrauchs- und schadstoffreduzierter Fahrzeuge zu erhöhen. Durch die Schaffung der kraftfahrzeugsteuerlichen Rahmenbedingungen kann der Erwerb von Fahrzeugen mit umweltfreundlicher Technologie positiv beeinflusst werden. Auch unsere heimische Automobil- und Zulieferindustrie sowie die Verbraucher profitieren von der Neuregelung, da nun Rechtssicherheit und Berechenbarkeit für die Käuferinnen und Käufer von neuen Kraftfahrzeugen besteht,“ sagte Finanzminister Willi Stächele am Dienstag (30. Juni 2009) in Stuttgart.

Am 01. Juli 2009 trete das Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer in Kraft. Kernstück des Gesetzes sei der lineare, am CO2-Ausstoß orientierte Steuertarif. „Mit diesem linearen Tarif haben wir verhindert, dass unsere Hersteller im Land benachteiligt werden. Denn der ursprünglich geplante Tarif sah eine progressive Besteuerung vor, die vor allem Herstellerfirmen von hochwertigen Fahrzeugen über die Gebühr belastet hätte,“ so Stächele.

Für besonders schadstoffreduzierte neu zugelassene Diesel-Pkw und für bestimmte schadstoffarme Bestandsfahrzeuge gelte sogar eine zeitweise Steuerbefreiung. „Hier wird das Steuerrecht seiner Lenkungsfunktion gerecht. Einerseits fördern wir die heimische Wirtschaft und den Mittelstand und leisten andererseits gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz,“ sagte der Minister. Für Altfahrzeuge werde es eine schonende Übergangsregelung geben. Gerade für umweltfreundliche Pkw, die in der Zeit vom 05. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 erstmals zugelassen worden sind, werde automatisch geprüft, ob die Neuregelung günstiger sei. Der Steuerpflichtige erhalte dabei automatisch einen geänderten Bescheid, ohne selbst aktiv werden zu müssen, so Stächele.

Um die Bürgerinnen und Bürger über die neue Rechtslage zu informieren, hat das Finanzministerium Baden-Württemberg einen Ratgeber erstellt. Dieser „Aktuelle Tipp zur Besteuerung von Kraftfahrzeugen ab dem 01.07.2009“ ist bei allen Finanzämtern des Landes kostenlos erhältlich. Die Publikation kann außerdem bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Moltkestraße 50, 76133 Karlsruhe, und dem Finanzministerium Baden-Württemberg, Pressestelle, Neues Schloss, 70173 Stuttgart, gegen Einsendung eines adressierten und frankierten Rückumschlags (Format DIN C5, Porto 0,85 Euro) bezogen werden.

Der Ratgeber kann schließlich auch im auf der Webseite des Finanzministeriums in der Menüleiste links unten bei

„Service" > „Publikationen" >„Aktuelle Tipps" kostenlos heruntergeladen werden.

Quelle:

Finanzministerium

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