Steuern/Arbeitszimmer

Neuregelung zum häuslichen Arbeitszimmer

Berechne Lesezeit
  • Teilen

„Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die derzeitige steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendung für das häusliche Arbeitszimmer in Teilen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Gemeint sind die Fälle, in denen für die betriebliche oder berufliche Nutzung kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Es hat dem Gesetzgeber daher aufgegeben, die Frage der Abziehbarkeit rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 neu zu regeln. Es spricht vieles dafür, insoweit für die Fälle der Jahre 2007 bis 2010 wieder zu der Altregelung zurückzukehren und die Kosten bis zum früheren Höchstbetrag von 1.250 Euro jährlich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zum Abzug zuzulassen. Für die Zukunft sollte aber erwogen werden, für ein zum Werbungskostenabzug berechtigendes häusliches Arbeitszimmer die Raumkosten mit abgeltender Wirkung pauschal zu berücksichtigen. Dies würde die Steuerbürger und die Finanzverwaltung von unnötiger Bürokratie entlasten, da der Einzelnachweis der Kosten entfiele." Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Montag (16. August 2010) in Stuttgart.

Vorgeschlagen werde eine Pauschale von 960 Euro im Jahr. Dies entspricht den durchschnittlichen jährlichen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Zudem wäre die Pauschalierung insgesamt aufkommensneutral. Der Einzelnachweis von Raumkosten, der insbesondere beim Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung durchaus kompliziert ausfallen könne, wäre dann entbehrlich. Es müsste dann nur noch dargelegt werden, dass ein zum Werbungskostenabzug berechtigender Arbeitsraum in der Wohnung vorhanden ist. Diese Pauschalierung sei auch durch den Beschluss des obersten Verfassungsgerichts gedeckt, das ausdrücklich Typisierungen und damit Pauschalierungen als zulässig anerkannt hat. Der Abzug der Aufwendungen für die Einrichtung, beispielsweise den Schreibtisch oder den PC, bliebe selbstverständlich unberührt, so Stächele.

Da das Bundesverfassungsgericht für die Fälle, in denen zwar ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers aber mehr als 50 Prozent der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit keinen Handlungsbedarf sehe, könne es insoweit beim Abzugsverbot bleiben. Auch der unbeschränkte Abzug, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet, kann unverändert bleiben.

„Wir sollten jetzt die Chance nutzen und in einem relevanten Bereich einen Beitrag zur Steuervereinfachung zu leisten", unterstrich der Finanzminister abschließend.

Quelle:

Finanzministerium Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Ein Mitarbeiter geht durch einen Büroraum.
Innovation

Neue Landesgesellschaft soll Start-ups stärken

Barocke Innenansicht der Pfarrkirche St. Magnus in Bad Schussenried: Blick vom Kirchenschiff auf Chor und Hochaltar mit reich verzierten Chorgestühlen, Kanzel, Deckenfresken und gelben Info-Punkten des digitalen 360°-Rundgangs.
Schlösser und Gärten

Neuer digitaler Rundgang durch Pfarrkirche St. Magnus Bad Schussenried

Podcast

Was tun gegen den finanziellen Kollaps der Kommunen, Boris Palmer?

Finanzminister Danyal Bayaz spricht im Plenarsaal des Landtags am Redepult, im Vordergrund scharf zu sehen. Im unscharfen Hintergrund sitzt Ministerpräsident Winfried Kretschmann.
Haushalt

Nachtragshaushalt 25/26: Unterstützung für Kommunen, gezielte Investitionen

Staatssekretärin Gisela Splett hält die Vorderseite der frisch geprägten Medaille in die Kamera – das Koala Motiv ist zu erkennen.
Beteiligungen

Staatliche Münzen prägen neue Wilhelma-Medaille

Dummy Image
Haushalt

Sondervermögen: So sieht die Verteilung auf Kommunen und Landkreise aus

Visualisierung vom neuen Forum Uni Konstanz
Vermögen und Bau

Spatenstich für das neue Forum und die neue Großwärmepumpe an der Uni Konstanz

Euro-Banknoten und -Münzen
Haushalt

Regierungsentwurf für den Nachtragshaushalt verabschiedet

Visualisierung Neubau Cyber Valley an der Universität Tübingen
Vermögen und Bau

Neubau Cyber Valley I an die Uni Tübingen übergeben

Visualisierung des Neubaus Physik an der Universität Stuttgart
Vermögen und Bau

Spatenstich für den Neubau Physik an der Universität Stuttgart

Podcast

Was können wir von Matthias Erzberger lernen? – mit Prof. Wolfram Pyta

Portrait von Finanzminister Dr. Danyal Bayaz
Steuerschätzung

Land kann mit Steuerplus rechnen

Historische Schwarz-Weiß-Aufnahme von Matthias Erzberger, sitzend an einem Schreibtisch mit Aktenstapel, aufgenommen in einem Innenraum. Foto aus dem Bundesarchiv.
Rede

Steuerreform als Staatsreform – Matthias Erzbergers Vermächtnis

Finanzminister Danyal Bayaz steht vor dem Kunstgebäude am Schlossplatz in Stuttgart, angelehnt an eine Glasfassade, die Details der Gebäudestruktur widerspiegelt.
Haushalt

Land schnürt Milliardenpaket für die Kommunen

Green Bond BW
Green Bond BW

Fünfter Green Bond: Land steigert Volumen erneut