„Die EU-weite Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus 2011) wird in Deutschland in weiten Teilen durch die Auswertung von Verwaltungsregistern durchgeführt. Lediglich die Gebäude- und Wohnungseigentümer werden befragt und bei maximal 10 Prozent der privaten Haushalte wird eine Stichprobe erhoben. An dieser Stelle zeigt sich, dass wir beim Thema einer belastungsarmen Statistik und damit beim Bürokratieabbau ein gutes Stück vorangekommen sind. Bei der letzten Volkszählung mussten noch alle Bürgerinnen und Bürger befragt werden. Beim Zensus 2011 wird die Mehrheit der Bevölkerung dagegen keine Auskunft mehr geben müssen. Das bringt erhebliche Kostenvorteile." Dies sagte Finanzstaatssekretär Dr. Scheffold am Freitag (15. Oktober 2010) in Stuttgart.
In diesem Zusammenhang informierte Dr. Scheffold generell über die Maßnahmen zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen von Statistikpflichten. So können beispielsweise Verwaltungsdaten der Finanzverwaltung und der Bundesagentur für Arbeit für konjunkturstatistische Erhebungen im Dienstleistungsbereich genutzt werden. Daher müssen nur noch Großunternehmen Fragebögen zur konjunkturellen Lage ausfüllen. In Baden-Württemberg sind das rund 650 Unternehmen. Über 4.000 kleinere Unternehmen konnten dagegen vollständig und dauerhaft entlastet werden. Das sind 90 Prozent oder 16.000 Meldungen im Jahr weniger. Auf der Grundlage eines weiteren Gesetzes zum Bürokratieabbau entfällt die ehemalige vierteljährliche Direktbefragung von rund 4.500 Handwerksunternehmen in Baden-Württemberg zur wirtschaftlichen Lage. Das bedeutet 18.000 Meldungen im Jahr weniger. Darüber hinaus sind per Gesetz Großzählungen im Handwerk, die bislang alle 10 Jahre stattfinden mussten, komplett abgeschafft worden. Damit entfällt die Direktbefragung aller rund 90.000 Unternehmen des zulassungspflichtigen Handwerks in Baden-Württemberg.
„Das sind Beispiele dafür, dass beim Bürokratieabbau keine Phantomdebatte geführt wird, sondern konkrete Verbesserungen erzielt werden. Im Ergebnis führen diese dazu, das nun bundesweit deutlich über 85 Prozent aller Unternehmen zu überhaupt keiner Statistik mehr melden müssen. Hier sind wir auf einem guten Weg. Der Abbau von Bürokratie ist sowohl ein kostenloses Konjunkturprogramm für Bürger und Wirtschaft, als auch Kostensenkung für die Verwaltung,“ so der Landesbeauftragte für Bürokratieabbau Dr. Scheffold abschließend.
Hinweis:
Aufgrund EU-Verordnung sind alle Mitgliedstaaten zur Durchführung eines europaweiten Zensus im Jahr 2011 verpflichtet. Stichtag für den Zensus ist der 9. Mai 2011. Der Zensus 2011 ist eine notwendige Bestandsaufnahme der Bevölkerung. Für das Finanzressort steht eine genaue Ermittlung der Einwohnerzahl in jeder Gemeinde im Vordergrund, denn dies ist eine wichtige Schlüsselgröße im kommunalen Finanzausgleich und im Länderfinanzausgleich.
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg