„ÖPP wird in Baden-Württemberg erfolgreich genutzt, um die Behörden und Einrichtungen des Landes sachgerecht und wirtschaftlich unterzubringen. In jedem Einzelfall entscheidet die wirtschaftlichste Lösung. Daher sollte man ÖPP weder in Bausch und Bogen verdammen, noch generell über den grünen Klee loben. Unser differenzierter Ansatz hat sich bei zahlreichen Projekten bewährt. Bei den Maßnahmen haben wir die berechtigten Belange des Mittelstandes stets im Blick.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Montag (20. April 2009) in Rastatt.
ÖPP sei neben Eigenbau, Kauf und Miete eine Möglichkeit, um die Unterbringung von Landeseinrichtungen sicherzustellen. Richtschnur sei, die jeweils wirtschaftlichste Alternative zu finden. Allerdings sei Kern von ÖPP, dass Bau, Bauunterhalt, Finanzierung und Betrieb über einen langen Zeitraum in einer Hand lägen. Diese Synergie führe häufig zu sachgerechten und ökonomischen Ergebnissen, so Stächele. Derzeit würden mit der Justizvollzugsanstalt Offenburg, dem Justizzentrum Heidelberg, den Polizeirevieren Buchen, Eislingen und Radolfzell sowie der Berufsakademie Heidenheim im Hochbau vom Land sechs ÖPP-Maßnahmen realisiert.
„Voraussetzung von ÖPP ist neben der Wirtschaftlichkeit der Projekte, dass die berechtigen Belange des Mittelstandes berücksichtigt werden,“ so der Finanzminister. Aber selbst bei einer Durchführung durch einen Generalunternehmer blieben erhebliche Teile der Wertschöpfung dem Mittelstand und damit in der jeweiligen Region erhalten. Die pauschale These, dass ÖPP-Maßnahmen mittelstandsfeindlich wären, sei nicht haltbar. Darüber hinaus seien in den Jahren 2003 bis 2007 rund 87 Prozent des staatlichen Bauvolumens direkt an zumeist mittelständische Baufirmen vergeben worden. Dies seien sogar 99,8 Prozent der Bauaufträge. Zudem würden nach den Erfahrungen des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg rund 80 Prozent der Bauaufträge an Unternehmen aus der jeweiligen Region vergeben, in der die Baustelle liege. „Diese Fakten sollten in den oft hitzig geführten Diskussion um ÖPP im Land gelegentlich zur Kenntnis genommen werden,“ betonte Stächele.
„Auch in Zukunft werden wir dort, wo geeignete Projekte umgesetzt werden, unideologisch auf ÖPP zurückgreifen. Im Rahmen des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit eröffnet ÖPP die Möglichkeit Investitionsmaßnahmen flexibel umzusetzen. Übrigens empfiehlt auch unser Rechnungshof dem Land, weiterhin in geeigneten Fällen ÖPP-Maßnahmen bei Neubauprojekten durchzuführen. Die Belange des Mittelstandes werden stets angemessen berücksichtigt,“ sagte Finanzminister Stächele abschließend.
Quelle:
Finanzministerium