Gehälter

Offenlegung von Managergehältern in Landesunternehmen

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„Der Ministerrat hat bereits im vergangenen Jahr den Grundsatzbeschluss gefasst, die Gehälter der Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer von landesbeteiligten Unternehmen zu veröffentlichen. Lediglich die konkrete Ausgestaltung der Bekanntgabe soll sich an der Regelung für bundesbeteiligte Unternehmen orientieren. Allerdings sind auch wir von der langen Dauer des Vorgangs im sozialdemokratisch geführten Bundesfinanzministerium überrascht.“ Dies sagte Finanzstaatssekretär Gundolf Fleischer am Mittwoch (7. November 2007) im Stuttgarter Landtag.

Der Staatssekretär betonte, dass sich die Landesregierung der Entwicklung hin zu mehr Transparenz bei landesbeteiligten Unternehmen nicht verschließe. Das Land trage aber Verantwortung für seine Unternehmen und strebe deshalb in Bund und Ländern möglichst einheitliche Standards an. Für eine Rechtszersplitterung bestehe kein vernünftiger Grund. Mit großer Wahrscheinlichkeit werde die Entscheidung des Bundes in allen Ländern einen Denkprozess anstoßen. Dabei sei zu erwarten, dass dann Regelungen getroffen werden, die sich weitgehend an denen des Bundes orientieren. Das Bundesfinanzministerium gehe derzeit davon aus, dass die Bundesregierung einen Beschluss zur Veröffentlichung im März des kommenden Jahres fassen werde.

„Wie der Grundsatzbeschluss des Ministerrats zeigt, muss Baden-Württemberg zu einer Veröffentlichung nicht gedrängt werden. Die Landesregierung ist deshalb entschlossen, die Veröffentlichung der Managergehälter auf jeden Fall im kommenden Frühjahr endgültig auf den Weg zu bringen“, so Finanzstaatssekretär Gundolf Fleischer abschließend.

Quelle:

Finanzministerium

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