"Das ist ein Fall von politischer Schizophrenie: Einerseits beklatscht die Opposition den Erwerb der EnBW-Anteile, andererseits hätte sie diesen mutigen Schritt gerne mit dem Verfahren kaputt gemacht." Die Opposition sei dagegen aus Prinzip, egal was mit der Energieversorgung in Baden-Württemberg passiert.
Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Mittwoch (9. Februar 2011) in Stuttgart.
In diesem Zusammenhang betonte der Finanzminister, dass er vor der abschließenden Entscheidung im Kabinett selbstverständlich eingebunden gewesen sei. Zudem handele es sich um regierungsinterne, nicht öffentliche Meinungsbildung.
Darüber hinaus sei der Antrag von SPD und Grüne offensichtlich unbegründet, da die Voraussetzungen von Art. 81 der Landesverfassung vorlagen. Die dafür notwendige Voraussetzung eines unvorhergesehenen Bedarfs und der sachlichen und zeitlichen Unabweisbarkeit würden bei der Art des Geschäfts vorliegen. Wäre der Kauf zuvor publik gemacht worden, wäre das Geschäft geplatzt. Jegliches vorheriges Bekanntwerden des konkreten Kaufinteresses, insbesondere die vorherige Schaffung einer Ermächtigung in Form eines Nachtragshaushalts hätte das Erwerbsvorhaben öffentlich gemacht und damit das Geschäft verhindert oder unwirtschaftlich gemacht. „Ich blicke der Klage daher mit Gelassenheit entgegen", so Stächele.
Quelle:
Finanzministerium