„Ab heute werden in Baden-Württemberg die ersten geänderten Steuerbescheide verschickt, mit denen die Einkommensteuer für 2007 vollmaschinell an die jetzt wieder ungekürzte Pendlerpauschale angepasst wird.In der Steuerverwaltung laufen jetzt die Drucker heiß, da wir in Baden-Württemberg rund 1,25 Millionen Steuerbescheide ändern werden. Viele Bürgerinnen und Bürger können sich nun über eine Steuererstattung freuen. Schon bis Ende Februar werden wir die Aktion abschließen können.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Dienstag (27. Januar 2009) in Stuttgart.
Mit der Aktion wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale vom 9. Dezember 2008 umgesetzt. Nach dieser Entscheidung ist die ab dem Jahr 2007 vorgesehene Einschränkung der Pendlerpauschale verfassungswidrig, so dass die Bürgerinnen und Bürger rückwirkend ab 1. Januar 2007 wieder ab dem ersten Kilometer 30 Cent je Entfernungskilometer geltend machen können. Im Zuge der Umsetzung des Urteils ist für Baden-Württemberg mit einem Erstattungsbetrag von insgesamt rund 260 Millionen Euro zu rechnen. Der genaue Betrag lässt sich jedoch erst nach Abschluss der Aktion beziffern.
„Unsere Steuerverwaltung hat mit Hochdruck an einer zügigen Umsetzung des Urteils und damit auch an einer schnellen Auszahlung der Erstattungsbeträge gearbeitet. Bereits drei Tage nach dem Ergehen des Urteilspruchs konnte in Baden-Württemberg die neue Rechtsprechung bei allen Einkommensteuerfällen berücksichtigt werden, die seit dem 12. Dezember 2008 maschinell verarbeitet wurden“, hob Stächele hervor. Kein anderes Bundesland sei hier schneller gewesen. Auch bei der Erstellung der Programme für die vollautomatische Korrektur der Bescheide für 2007 habe das Landeszentrum für Datenverarbeitung hervorragend gearbeitet. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Testphase sei die Sonderaktion am 22. Januar mit der vollmaschinellen Bearbeitung und dem anschließenden Druck der ersten geänderten Bescheide gestartet worden.
Der Finanzminister wies erneut darauf hin, dass Arbeitnehmer, die in ihrer Steuerklärung die Kilometer zur Arbeitsstätte und die Zahl der Arbeitstage angegeben haben, nichts unternehmen müssen, da hier die Anpassung der Steuerbescheide automatisch erfolge. Lediglich dann, wenn keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und der Zahl der Arbeitstage gemacht worden seien, erfordere die nachträgliche Berücksichtigung einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Finanzamt unter Angabe der Steuernummer. Dies sei aber nur sinnvoll, wenn die Werbungskosten bei Arbeitnehmern insgesamt über 920 Euro liegen.
„Das Rechenzentrum der Finanzverwaltung wird nun täglich zu den bereits jetzt zirka 100.000 Schreiben zusätzlich 70.000 bis 90.000 neue Steuerbescheide drucken. Hier gehen wir mit drei Schichten an sechs Tagen in der Woche an die Kapazitätsgrenze. Mit der Sonderaktion zur Pendlerpauschale stellt die Steuerverwaltung Baden-Württembergs einmal mehr ihre große Leistungsfähigkeit unter Beweis“, betonte Finanzminister Willi Stächele abschließend.
Quelle:
Finanzministerium