„Die Steuerverwaltung des Landes erfüllt ihren gesetzlichen Auftrag und sichert damit die Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung. Zu diesem Zweck stellt das Land die notwendigen Personalressourcen zur Verfügung, denn der gerechte Vollzug der Steuergesetze ist für die Akzeptanz unseres Steuerrechts bei den Bürgern und Unternehmen von großer Bedeutung. Die SPD sucht verzweifelt nach Themen. Dem unrichtigen Eindruck, der durch deren verzerrende Darstellungen entstehen könnte, widerspreche ich mit Entschiedenheit.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Montag (26. April 2010) in Stuttgart.
In den baden-württembergischen Finanzämtern gebe es zum Anfang dieses Jahres 13.063 Stellen. In den vergangenen 20 Jahren wurden entsprechend der unausweichlichen Stelleneinsparprogramme insgesamt 1.964,5 Stellen abgebaut. Betroffen waren aber Bereiche, in denen durch einen Ausbau der EDV-Unterstützung hohe Rationalisierungspotentiale realisiert werden konnten (z.B. Finanzkasse, Grundstückswertstelle, Schreibkräfte, Datenerfassung). Die Kernbereiche der Steuerverwaltung, die Veranlagung und die Außenprüfung, wurden dagegen personell verstärkt. So wurde im Innendienst der Bereich der Veranlagung gegenüber 1992 um 325 Arbeitskräfte auf aktuell 4.837 aufgestockt. Die Steuerfahndung des Landes wurde von 132 Fahnderinnen und Fahndern im Jahr 1992 auf aktuell 309 verstärkt. Zusätzlich stehen noch 44 Fahndungshelfer unterstützend zur Seite. Im gleichen Zeitraum wurde die Betriebsprüfung von 1.590 Prüferinnen und Prüfern auf 1.837 ausgebaut. Dadurch sei es gelungen, die Prüfung der Großbetriebe zu intensivieren und den Prüfungsturnus bei Mittel- und Kleinbetrieben weiterhin sehr nah am Bundesdurchschnitt zu halten. Bei Großbetrieben sei der Prüfungsturnus im Land kürzer als der Bundesdurchschnitt, so Stächele.
Diese positive Personalentwicklung spiegele sich auch in den offenen Verfahren der Steuerfahndung wider. Der Bestand von offenen Fällen, die älter als 18 Monate seien, habe in den letzten 2 Jahren fast um die Hälfte reduziert werden können; zum 30. Juni 2008 waren es noch 1.137 Fälle landesweit, zum 31. Dezember 2008 1.129 Fälle, zum 30. Juni 2009 884 Fälle und zum 31. Dezember 2009 689 Fälle. Die fallende Tendenz ist eindeutig. „Diese Fakten sollten zur Kenntnis genommen werden. Baden-Württemberg tut alles, um Steuergerechtigkeit sicherzustellen. Wir verzichten auf keinen Euro bei der Steuererhebung,“ so der Finanzminister abschließend.
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg