Auszeichnung

Pilotprojekt „Forderungsmanagement für die Justiz“ erhält Innovationspreis

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Das Pilotprojekt des Landes Baden-Württemberg „Forderungsmanagement für die Justiz“ wurde prämiert. Es erhielt am Dienstag (27. April 2010) in Berlin den Innovationspreis des Bundesverbandes Public Private Partnership (PPP) in der Kategorie „Verwaltungsmodernisierung“. Seit 2009 wird ein privater Inkassopartner in den Forderungseinzug des Landes im Bereich Justiz eingebunden. Das Konzept hierfür wurde von Justiz- und Finanzministerium im Einvernehmen mit dem Innenministerium erarbeitet.

„Es freut mich, dass das Land für das Pilotprojekt den Innovationspreis gewonnen hat. Baden-Württemberg hat hier Neuland betreten. Bundesweit gibt es noch kein vergleichbares Modell. Die bisherigen Erfahrungen sind positiv. So werden bereits rund 74.000 Forderungen mit einem Volumen von circa 14,8 Millionen Euro bearbeitet. Die Laufzeit des Projekts ist für drei Jahre angelegt. Eine erste Evaluation der Ergebnisse wird im Oktober 2010 stattfinden. Dabei wird man die Kosten und Nutzen gegenüberstellen. Auch bei positiven Erfahrungen mit der Einbeziehung privater Unternehmen wird das Land in Zukunft gleichwohl wichtige Aufgaben in eigener Zuständigkeit erfüllen. Private Partner können unterstützend tätig werden, wenn sich Maßnahmen auf diese Weise ebenso wirtschaftlich oder gar wirtschaftlicher realisieren lassen“, sagte die Ministerialdirektorin im Finanzministerium Dr. Gisela Meister-Scheufelen anlässlich der Preisübergabe in Berlin.

Der private Partner sei beim Einzug niedergeschlagener Forderungen der Landesoberkasse aus dem Justizbereich und bei der Abwicklung von Prozess- und Verfahrenskostenhilfefällen mit Raten unterstützend tätig. Gegenstand der Zusammenarbeit seien vorbereitende und durchführende Arbeiten, bei denen das Unternehmen weisungsgebunden bleibe. Hoheitliche Aufgaben würden auf den privaten Partner nicht übertragen. Würden im Zuge der Forderungsbeitreibung Zwangsmaßnahmen notwendig, könnten und dürften diese ausschließlich durch die Landesoberkasse angeordnet werden, so Dr. Meister-Scheufelen.

Mit dem Innovationspreis PPP würden durch den Behörden Spiegel und den Bundesverband PPP Vorhaben ausgezeichnet, bei denen es öffentlichen und privaten Partnern gelungen sei, gemeinsame Projekte zum beiderseitigen Nutzen zu realisieren. Bewertungsaspekte für die Preisverleihung seien unter anderem der Innovationscharakter, die Wirtschaftlichkeit und das Finanzierungsmodell, erklärte die Ministerialdirektorin.

Quelle:

Finanzministerium Baden-Württemberg

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