Private Inkasso-Unternehmen sollen beim Einzug von Forderungen für die Justiz beteiligt werden

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„Bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg (LOK) werden Jahr für Jahr Forderungen von bis zu zehn Millionen Euro wegen Uneinbringlichkeit niedergeschlagen und anschließend nicht mehr weiterverfolgt. Deshalb wollen wir in einem Pilotversuch private Inkasso-Unternehmen einschalten. Spezialisierte private Unternehmen können den Forderungseinzug möglicherweise effektiver, kostengünstiger und damit erfolgreicher gestalten. Wir versprechen uns dadurch auch zusätzliche Einnahmen. Ein befristeter Pilotversuch zur Beteiligung Privater beim Inkassogeschäft liegt im Interesse eines effizienten Forderungsmanagements des Landes.“ Dies erklärten Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) und Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) am Mittwoch (7. November 2007) in Stuttgart.

Der Ministerrat hatte am Vortag das Justizministerium und das Finanzministerium beauftragt, eine gesetzliche Datenschutzermächtigung zu erarbeiten, damit Private beim Forderungsmanagement des Landes beteiligt werden können. Das Pilotprojekt soll niedergeschlagene Justizforderungen (z.B. Kosten aus Straf- oder Zivilverfahren) und die Abwicklung der Prozesskostenhilfe umfassen. Im Rahmen der Prüfung von Organisation, Wirtschaftlichkeit und Personalbedarf der Landesoberkasse Baden-Württemberg hatte der Rechnungshof Baden-Württemberg festgestellt, dass die Landesoberkasse jährlich rund vier Prozent der insgesamt zum Soll gestellten Justizkostenforderungen niederschlägt.

„Durch die vorgesehene teilweise Aufgabenübertragung beim Einzug der Forderungen werden keine hoheitlichen Befugnisse auf Inkasso-Unternehmen übertragen; vorgesehen ist vielmehr eine sogenannte funktionale Privatisierung“, betonten die Minister. Auch eine Abtretung der Forderungen sei nicht beabsichtigt. Gegenstand der Privatisierung seien demnach vorbereitende und durchführende Arbeiten, bei denen das Inkasso-Unternehmen weisungsgebunden bleibe.

„Wir wollen die Möglichkeiten aufzeigen, privates Sachwissen für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe nutzbar zu machen, um das Forderungsmanagement und damit die Einnahmesituation für das Land zu verbessern. Das Pilotprojekt bietet eine Gelegenheit, das Erfolgspotenzial der Zusammenarbeit von öffentlicher Hand und privatem Sektor aufzuzeigen“, erklärte Goll. Zugleich werde mit der Kabinettsvorlage auch ein Berichtsauftrag der Strukturkommission für Aufgabenkritik und Haushalt erfüllt.

Über den endgültigen Start des Projektes werde das Kabinett bis Jahresende im Rahmen der Beschlussfassung über die besondere gesetzliche Ermächtigungsgrundlage im Datenschutz entscheiden. Nach In-Kraft-Treten des Gesetzes könne dann eine öffentliche Ausschreibung der Leistung erfolgen, teilten Justizminister Ulrich Goll und Finanzminister Gerhard Stratthaus mit.

Quelle:

Finanzministerium

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