"Seit Anfang 2009 erfolgt die Besteuerung privater Kapitalerträge inklusive der Veräußerungsgewinne grundsätzlich durch den Abzug der Abgeltungsteuer an der Einkunftsquelle durch die Banken. Dadurch werden die bisherige Kapitalertragsteuer und der Zinsabschlag ersetzt. Da sie abgeltende Wirkung hat, sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen - grundsätzlich - in der Steuererklärung nicht mehr anzugeben. Aufgrund der Komplexität der verschiedenen Anlageformen und Sachverhalte verbleiben dennoch Zweifelsfragen, die wir gerne durch diese Information aufgreifen." Dies sagte Finanzminister Willi Stächele anlässlich der Veröffentlichung des "Aktuellen Tipps" zur Abgeltungsteuer am Dienstag (20. April 2010) in Stuttgart.
Der Aktuelle Tipp informiert über die Abgeltungsteuer und greift dabei häufig an die Steuerverwaltung gestellte Fragen auf. Er dient als Leitfaden, in welchen Ausnahmefällen dennoch die Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung zu erklären sind.
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Der Aktuelle Tipp "Informationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungssteuer" ist bei allen Finanzämtern des Landes kostenlos erhältlich. Er kann außerdem bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Moltkestraße 50, 76133 Karlsruhe, und dem Finanzministerium Baden-Württemberg, Pressestelle, Neues Schloss, 70173 Stuttgart, gegen Einsendung eines adressierten und frankierten Rückumschlags (Format DIN C5, Porto 0,85 Euro) bezogen werden.
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg