Finanzminister Willi Stächele ist sich mit den kommunalen Spitzenverbänden des Landes einig, dass die Gewerbesteuer wichtiger Bestandteil der Kommunalfinanzen ist. „Baden-Württemberg wird nichts tun, was einer soliden Finanzausstattung der Kommunen widerspricht. Ohne die Zustimmung der Städte und Gemeinden wird es daher keinen Ersatz der Gewerbesteuer geben."
Im Hinblick auf ein Zuschlagsrecht der Kommunen auf die Einkommensteuer führte der Finanzminister aus: „Eine Ausweitung der Hebesatzautonomie der Kommunen sollte auf jeden Fall untersucht werden. Denn durch Hebesätze auf die Einkommensteuer, kann der Zusammenhang von Ausgaben und kommunalen Aufgaben beispielsweise bei einem zentralen kommunalen Projekt noch deutlicher sichtbar gemacht und das Band zwischen Kommune und Bürger gestärkt werden. Die Einsicht der Bürger in die Steuerbelastung kann verbessert werden, indem eine verantwortungsvolle Finanzpolitik vor Ort noch konkreter gemacht wird. Zudem würden die Gemeinden selbst in die Lage versetzt, die ihnen zustehende Steuerquelle zu stabilisieren. Allerdings muss bei der Überprüfung dieses Zuschlagsrechts ein besonderes Augenmerk auf dessen Administrierbarkeit insbesondere durch die Arbeitgeber, aber auch durch die Verwaltung gelegt werden. Hier stehen wir noch am Anfang.
Im Übrigen ist die Entlastung der Kommunen bei den Sozialausgaben der Dreh- und Angelpunkt für den Erfolg der Gemeindefinanzreform."
Quelle:
Finanzministerium