„Bei der Reform der Kommunalfinanzen steht fest, dass die Gewerbesteuer nicht kippen wird. Allerdings muss über die bisherige Hinzurechnung von Zinsen, Pachten und Mieten bei der Gewerbesteuer mit dem Ziel der Entlastung der mittelständischen Wirtschaft gesprochen werden. Hier ist natürlich auch die Frage zu beantworten, wie die dadurch eintretenden Steuerausfälle bei den Kommunen kompensiert werden. Zudem bleibt ein kommunales Zuschlagsrecht bei der Einkommensteuer auf der Agenda. Dies wäre eine Möglichkeit, die Haushaltspolitik von den Bürgerinnen und Bürgern projektbezogen mitgestalten zu lassen. So könnte eine stärkere Identifizierung geschaffen werden, wenn eine zeitweise Mehrbelastung einem elementaren Bürgeranliegen dient", betonte Stächele.
Von dieser Zuschlagsmöglichkeit bei der Einkommensteuer klar zu trennen seien aber „Stadt-Umland-Probleme", beispielsweise wenn zentrale Einrichtungen vorgehalten werden müssten. „Das ist eine andere Baustelle, die im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichssystems mit unterschiedlichen Zuweisungen des Landes behoben werden kann. Ein zeitlich begrenzter Zuschlag aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung darf nicht als Ausgleich für diese Zentralfunktionen verstanden werden. Allerdings geht es zunächst darum zu prüfen, ob und wann eine solche Steuerhoheit der Kommunen administrierbar wäre," so der Finanzminister.
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg