Steuern

Reform des Unternehmensteuerrechts

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„Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, den Mittelstand zu entlasten und zu fördern. Daher bietet die unter Beteiligung des Landes eingesetzte Arbeitsgruppe zur Reform des Unternehmensteuerrechts die Chance, notwendige Veränderungen herbeizuführen. Aus baden-württembergischer Sicht ist es notwendig, die Regelungen zur so genannten Mindestbesteuerung im Sinne unserer Unternehmen zu reformieren. Denn bisher müssen stets 40 Prozent des Gewinns versteuert werden, egal wie hoch die im Unternehmen vorhandenen Verlustvorträge sind. Verbesserungen an dieser Stelle können den Unternehmen mehr Liquidität und damit Luft für Investitionen verschaffen", sagte Finanzminister Willi Stächele am Freitag (25. März 2011).

Weiterhin solle die zum Ende dieses Jahres auslaufende Ist-Besteuerungsgrenze von 500.000 Euro beibehalten werden. Für kleine und mittlere Unternehmen sei es ein Liquiditätsproblem, bereits vor Erhalt des Entgelts Umsatzsteuer entrichten zu müssen, sobald eine Warenlieferung oder Dienstleistung erbracht ist. Denn die Zahlung durch den Kunden erfolge erst später. „Wir setzen uns dafür ein, dass Unternehmen bei Umsätzen bis 500.000 Euro pro Jahr auch in Zukunft erst dann Umsatzsteuer zahlen, wenn sie tatsächlich ihr Geld vom Kunden bekommen. "Um eine Rückkehr zur alten Grenze von 250.000 Euro zu vermeiden, haben wir bereits im Zuge des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 mit einer Entschließung ein deutliches Signal für die Beibehaltung der höheren Grenze gegeben," betonte Stächele.

„Die Möglichkeiten, die wir zu positiven steuerpolitischen Veränderungen haben, nutzen wir. Aufgrund der Wichtigkeit der mittelständischen Struktur unserer Wirtschaft ist dies eine Daueraufgabe, die unser steuerpolitisches Handeln auch in Zukunft maßgeblich bestimmt. Unsere Unternehmen müssen genügend Spielraum zu ihrer Entwicklung haben."

Quelle:

Finanzministerium Baden-Württemberg

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