Steuern

Rund zwei Millionen Baden-Württemberger reichen die Steuererklärung elektronisch ein

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Knapp 60 Prozent der Steuererklärungen gehen in Baden-Württemberg auf elektronischem Weg bei den Finanzämtern ein. „Rund zwei Millionen Baden-Württemberger nutzen die Vorteile einer elektronischen Steuererklärung“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid heute am 19. Februar 2015. Der Anteil derer, die sich für die Papierform entscheiden, sei in den vergangenen Jahren stetig zurückgegangen.

„Wer bereits bei der Abgabe seiner Steuererklärung wissen möchte, in welcher Höhe mit einer Steuererstattung zu rechnen ist, sollte seine Erklärung auf elektronischem Weg einreichen", erklärte der Minister.

Auch darüber hinaus bietet das Steuerprogramm Elster viele Vorteile. Unter anderem werden die eingegebenen Daten auf Plausibilität überprüft, wodurch Eingabefehler und Rückfragen seitens der Finanzämter vermieden werden. Zudem beschleunigt es die Verfahren, wenn Daten der Finanzverwaltung in elektronischer Form vorliegen. Belege und Bescheinigungen müssen, soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtend einzureichen sind, nur auf Anforderung des Finanzamts vorgelegt werden.

Anwenderinnen und Anwender, die sich einmalig im ElsterOnline-Portal (www.elsteronline.de) registrieren lassen, erhalten ein elektronisches Zertifikat. Damit ist es möglich, Steuererklärungen und Steueranmeldungen elektronisch zu unterschreiben. Eine elektronisch unterschriebene Steuererklärung gilt mit der elektronischen Übermittlung als abgegeben.

Zusätzlich zur ElsterFormular-Software können über das plattformübergreifende Elster-Online-Portal (www.elsteronline.de) unabhängig vom genutzten Betriebssystem Steuererklärungen elektronisch abgegeben werden.

„Mit der vorausgefüllten Steuererklärung bieten wir seit Anfang 2014 einen zusätzlichen Service, der den Bürgerinnen und Bürgern die Arbeit erleichtert", sagte Schmid. Mit der vorausgefüllten Steuererklärung kann man die der Steuerverwaltung von Arbeitgebern oder Versicherungen zu seiner Person übermittelten Daten, beispielsweise die Lohnsteuerdaten, abrufen und in die eigene Einkommensteuererklärung übernehmen. Das Abtippen der Daten und das damit verbundene Risiko eines Tippfehlers entfällt. Dieser Service kann im ElsterFormular, im ElsterOnline-Portal sowie in vielen kommerziellen Steuererklärungsprogrammen genutzt werden.

Für die Übermittlung der Belege haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen aufgrund der gesetzlichen Fristen Zeit bis zum 28. Februar des jeweiligen Folgejahres. Eine Nutzung des Belegabrufs empfiehlt sich daher erst nach diesem Datum.


Weitere Informationen:
Zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärung stellt die Steuerverwaltung ihr Verfahren Elster kostenlos zur Verfügung.
Mehr dazu gibt es im Internet: www.elster.de

Nähere Informationen zum Belegabruf sind zu finden unter: www.elster.de/Belegabruf

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