Baufreigabe

Sanierung des Kanal- und Wegenetzes am Schloss Heidelberg

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Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat die Baufreigabe für den dritten Bauabschnitt für die Sanierung des Kanal- und Wegenetzes vornehmlich im Bereich des Karmeliterwäldchens hinab ins Neckartal mit Gesamtbaukosten in Höhe von zwei Millionen Euro erteilt.

„Die Schlossanlage Heidelberg, zu der auch das Karmeliterwäldchen zählt, ist ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung. Die Erhaltung und Sicherung der historischen Bausubstanz der gesamten Schlossanlage ist uns daher ein besonderes Anliegen ", betonte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid.

Die rund drei Hektar umfassende Fläche des Karmeliterwäldchens ist als Naturpark sowie als Waldbiotop nach Naturschutzgesetz und Landeswaldgesetz ausgewiesen. Im ersten Bauabschnitt seit 1998 sind die Wege auf der Scheffelterrasse und im so genannten Stückgarten mit Gesamtbaukosten in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro saniert worden. In einem zweiten Bauabschnitt erfolgten seit 2000 die Sanierung der Wege auf den Koniferen-, Kabinettgarten- und Bäderterrassen bis hin zum Besucherzentrum, die Wegeverbindungen hinab in die Heidelberger Altstadt sowie der Hauptkanal West. Der dritte Bauabschnitt umfasst neben der Sanierung des Kanal- und Wegenetzes auch weitere Sicherungsmaßnahmen von Felsformationen im Bereich des Karmeliterwäldchens.

Alle Arbeiten sind mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abgestimmt. Aufgrund von natur- und denkmalschutzrechtlichen Auflagen sind die Ausführungszeiten der notwendigen Maßnahmen sehr eingeschränkt. Die Bauarbeiten beginnen im Herbst 2015, die Fertigstellung ist für den Herbst 2018 angestrebt.

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