„In der Zeit vom 5. bis 18. Februar 2010 gingen in Baden-Württemberg 722 Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen in der Schweiz ein. Die geschätzte Höhe der nacherklärten Kapitalerträge liegt nun insgesamt bei etwa 115 Millionen Euro. Bis zum 16. Februar gingen 566 Selbstanzeigen ein." Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Montag (22. Februar 2010) in Stuttgart.
„Steuerhinterziehung muss ohne Nachsicht verfolgt werden. Eine konsequente Haltung des Staates weist gleichzeitig auch den Weg für betroffene Steuerzahler, die durch eine wirksame, rechtzeitige Selbstanzeige und fristgerechte Nachzahlung einer Strafbarkeit entgehen können," so Stächele. Derzeit würden die mit dem möglichen Ankauf der dem Land angebotenen Daten verbundenen rechtlichen und sachlichen Fragen umfassend geprüft. Die rechtliche Beurteilung eines Datenankaufs, wie sie vom Bund und anderen Bundesländern erfolge, werde auch für die Entscheidung in Baden-Württemberg herangezogen. Das Bundesfinanzministerium habe nach rechtlicher Prüfung eine Strafbarkeit der handelnden Personen verneint. Nach wie vor setze der Finanzminister alles daran, dass Steuergerechtigkeit gewährleistet bleibe, betonte der Minister abschließend.
Quelle:
Finanzministerium