„In der Zeit vom 5. Februar bis 4. März 2010 gingen in Baden-Württemberg 1.898 Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen in der Schweiz ein. Die geschätzte Höhe der nacherklärten Kapitalerträge liegt nun insgesamt bei etwa 235 Millionen Euro. Bis zum 25. Februar gingen 1.302 Selbstanzeigen ein.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Freitag (5. März 2010) in Stuttgart.
In diesem Zusammenhang wies der Finanzminister erneut darauf hin, dass die strafbefreiende Selbstanzeige eine Brücke zurück in die Legalität darstelle. Allerdings zeige sich gerade im Moment, dass die bestehenden Hürden für eine Strafbefreiung zu niedrig seien. „Daher muss geprüft werden, ob die bisher geltenden Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige enger gefasst werden können,“ unterstrich der Finanzminister. Eine Strafbefreiung sei insbesondere in den Fällen unbefriedigend, in denen Steuerhinterzieher aus bloßem Kalkül Selbstanzeige erstatteten, allein um einer bereits bestehenden Entdeckungsgefahr zu begegnen. Baden-Württemberg werde daher einen entsprechenden Entschließungsantrag im Bundesrat einbringen, so Stächele.
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg