„In der Zeit vom 5. bis 16. Februar 2010 sind in Baden-Württemberg 566 Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen in der Schweiz eingegangen. Die geschätzte Höhe der nacherklärten Kapitalerträge liegt insgesamt bei etwa 85 Millionen Euro.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Mittwoch (17. Februar 2010) in Stuttgart.
„Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und muss ohne Nachsicht verfolgt werden. Derzeit werden die mit dem möglichen Ankauf der dem Land angebotenen Daten verbundenen rechtlichen und sachlichen Fragen umfassend geprüft. Die rechtliche Beurteilung eines Datenankaufs, wie sie vom Bund und anderen Bundesländern erfolgt, wird auch für die Entscheidung in Baden-Württemberg herangezogen,“ betonte der Minister abschließend.
Quelle:
Finanzministerium