Stabilisierungsmaßnahmen der Länder werden mit dem SoFFin gleichgestellt

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„Die Anrufung des Vermittlungsausschusses hätte das Verfahren unnötig verlängert. Das Einlenken des Bundes eröffnet nun eine sachgerechte Lösung. Damit konnte Schaden für die gesamte Volkswirtschaft abgewendet werden. Denn auch Stabilisierungsmaßnahmen der Länder müssen anerkannt werden und dürfen nicht zu steuerlichen Nachteilen führen. Die Bundesregierung hat zugesagt, diese für die Länder wichtige Forderung gesetzlich zu verankern. Die Initiative Baden-Württembergs hat sich ausgezahlt," sagte Finanzminister Willi Stächele anlässlich der Behandlung des Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetzes im Bundesrat am Freitag (3. April 2009). „Die Kavallerie der Länder muss nicht ausrücken," fügte der baden-württembergische Finanzminister augenzwinkernd, dem Bundesfinanzminister zugewandt, an.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sehe längere Laufzeiten für vom Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) gewährte Garantien vor. Zudem seien auch Stabilisierungsmaßnahmen im Einzelfall auch noch nach dem 31.12.2009 möglich. Ferner sollten Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen vereinfacht werden, wenn der SoFFin beteiligt sei. „Wir halten diese Ergänzungen für richtig und wichtig. Nur so kann die Handlungsfähigkeit des SoFFin gestärkt werden. Auch die zeitweise Verstaatlichung von Banken ist als ultima ratio zum Schutz vor Zusammenbrüchen von Banken und negativen Folgen für den Arbeitsmarkt unausweichlich", so Stächele.

Aus Sicht der Länder seien diese Änderungen aber nicht ausreichend. „Wir wollen die Stabilisierungsmaßnahmen der Länder mit denen des SoFFin gleichstellen. Dazu gehört auch, dass steuerliche Nachteile bei einem Engagement der Länder beseitigt werden," so der Finanzminister. Denn viele Länder seien ihrer Verantwortung gerecht geworden und hätten ihre Banken gestärkt. Dies dürfe nicht zu einem Wegfall von Verlustvorträgen führen. Dies habe der Bund nun zugesagt und damit den Weg für eine sachgerechte Lösung freigemacht.

„Um es nochmals klar zu sagen: Wir haben den Bund nicht erpresst. Aber die Länder müssen selbstverständlich ihre Verfassungsrechte nutzen, um zentrale Länderinteressen zu wahren. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst," sagte Finanzminister Stächele abschließend.

Quelle:

Finanzministerium

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