„Ab dem 1. Oktober 2009 müssen die Rentenversicherungen der Steuerverwaltung die Rentenbezugsmitteilungen für die Jahre 2005 bis 2008 übermitteln. Die baden-württembergischen Finanzämter werden voraussichtlich ab März 2010 mit der Aufarbeitung dieser Fälle beginnen. Viele Rentnerinnen und Rentner fürchten in diesem Zusammenhang ungerechtfertigte Steuernachzahlungen. Diese Sorgen sind nicht begründet. Denn die meisten Rentnerinnen und Rentner müssen keine Steuern nachzahlen. Im Übrigen werden die Finanzämter die besonderen Umstände jedes Einzelfalles im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten berücksichtigen.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Mittwoch (25. Februar 2009) in Stuttgart anlässlich der Vorstellung der aktualisierten Broschüre „Steuertipps für Senioren“.
Senioren umfassend über die Besteuerung ihrer Altersbezüge informieren
Wichtiger denn je sei, alle Senioren umfassend über die Besteuerung ihrer Altersbezüge zu informieren. Hier helfe die neu aufgelegte Broschüre „Steuertipps für Senioren“. In dem handlichen Ratgeber werde auf 71 Seiten die Besteuerung der Renten und Pensionen erläutert und anhand zahlreicher Praxisfälle sowie Übersichten anschaulich erklärt. Die Bestimmungen des seit 2005 geltenden Alterseinkünftegesetzes würden ausführlich dargestellt. Enthalten seien auch zahlreiche Hinweise auf Steuervergünstigungen für ältere Menschen, so Stächele.
„Die meisten Bürgerinnen und Bürger, die bereits Rente bekommen oder in den nächsten Jahren in Rente gehen, müssen keine Einkommensteuer zahlen. Dies gilt vor allem in Fällen, in denen ausschließlich gesetzliche Rente bezogen wird. Ein alleinstehender Rentner etwa, der 2005 in Ruhestand ging und nur eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält, muss erst ab einer monatlichen Rente von mehr als 1.575 Euro Einkommensteuer zahlen. Bei einem entsprechenden Neurentner des Jahres 2008 liegt die Steuerfreigrenze bei 1.400 Euro monatlich. Für verheiratete Rentner, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden und die beide nur eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen, gelten jeweils die doppelten Beträge“, teilte der Finanzminister abschließend mit.
Broschüre „Steuertipps für Senioren“
Die „Steuertipps für Senioren“ sind bei allen Finanzämtern des Landes kostenlos erhältlich. Die Publikation kann außerdem bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Moltkestraße 50, 76133 Karlsruhe, und dem Finanzministerium Baden-Württemberg, Pressestelle, Neues Schloss, 70173 Stuttgart, gegen Einsendung eines adressierten und frankierten Rückumschlags (Format DIN C5, Porto 0,85 Euro) bezogen werden.
Die Broschüre kann schließlich auch im Internet unter auf der Homepage des Finanzministeriums Baden-Württemberg in der Menüleiste links unten bei „Service" -> „Publikationen" -> „Steuerratgeber" kostenlos heruntergeladen werden.
Quelle:
Finanzministerium